Regierungsrat BLBaselbieter Spitalbeteiligungsgesetz geht in die in Vernehmlassung
dosp, sda
26.4.2023 - 13:00
Die Baselbieter Regierung hat das neue Spitalbeteiligungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es handelt sich um den zweiten Anlauf für ein solches Gesetz, nachdem der erste Entwurf 2019 nach dem Scheitern der Fusion der Basler Spitäler trotz Annahme durch die Baselbieter Bevölkerung nicht in Kraft treten konnte.
dosp, sda
26.04.2023, 13:00
SDA
Das Spitalbeteiligungsgesetz soll das bisherige Spitalgesetz ablösen und insbesondere die unternehmerischen Freiheiten nach der Auslagerung der ehemaligen Staatskliniken berücksichtigen, wie aus den am Mittwoch veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht. Betroffen sind das Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland.
Als massgebliche Neuerungen erwähnt die Regierung unter anderem die neu festgeschriebene Freiheit der Spitalunternehmen, unter klar geregelten Voraussetzungen künftig Beteiligungen in eigener Kompetenz erwerben oder veräussern, Auslagerungen umsetzen oder Aktiven auf Dritte übertragen zu können. Neu sollen sie zudem jeweils als einzelne Unternehmen einen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen können statt wie bisher nur gemeinsam.
Das neue Spitalbeteiligungsgesetz orientiere sich inhaltlich an den Rahmenbedingungen, die heute für das mit dem Kanton Basel-Stadt gemeinsam getragene Universitäts-Kinderspital beider Basel gelten würden und sich bewährt hätten, schreibt der Regierungsrat. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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