Jagdgesetz Baselbieter Wildtier- und Jagdgesetz in Vernehmlassung

SDA

27.6.2019 - 13:49

Ein neues Gesetz soll im Baselbiet den Umgang mit Wildtieren und der Jagd regeln. Die Regierung hat ihren Entwurf am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt. Eine breitere Abstützung soll der Vorlage mehr Chancen geben als der 2014 versandeten Vorgängerin.

Eine Totalrevision des basellandschaftlichen Jagdgesetzes war 2014 auf Eis gelegt worden. Damals hatte die Regierung mit Änderungen von Verfassung, Gesetzen und Verordnung das Jagd- und Fischereiregal von den Gemeinden an den Kanton übertragen und damit 503'000 Franken sparen wollen. Das löste so heftige Widerstände aus, dass die Regierung ihr Sparvorhaben als politisch chancenlos aufgab.

In der Folge änderten einige Elemente: Der frühere Leiter des Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesens ging in Pension, der Bereich Jagd und Fischerei wechselte zum Amt für Wald beider Basel und die Baselbieter Regierung liess eine vertiefte Zusammenarbeit mit Basel-Stadt in den Bereichen Jagd und Fischerei prüfen.

Wild-Bedürfnisse wichtiger

Für den neuen Anlauf habe man mit der partizipativen Erarbeitung des Leitbilds „Wild beider Basel“ begonnen, teilte die Baselbieter Regierung nun mit. Die diversen Anspruchsgruppen seien einbezogen worden. Seit 2018 lief die Revision zudem im Rahmen eines Projektes für den Verfassungsauftrag Gemeindestärkung (VAGS) zusammen mit dem Verband der Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG).

Mit dem Gesetz werde das zentrale Leitbild-Anliegen realisiert, wonach sich der Umgang mit Wildtieren an deren Bedürfnissen orientieren soll, schreibt die Regierung weiter. Wildtierökologie und -biologie wird eine höhere Bedeutung zugemessen als bisher.

Dabei stehen neben den Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen auch «die nachhaltige jagdliche Nutzung der (jagdbaren) Wildtiere sowie die Organisation der Jagd» im Fokus – daher auch der neue Titel. Die Jagd bleibe jedoch ein wesentlicher Bestandteil des Wildtiermanagements.

Kompetenzen und Mittel

Das Gesetz soll überdies eine Konkretisierung der Zuständigkeiten sowie die entsprechende Verteilung der Ressourcen sicherstellen. Das schaffe «weitestgehend auch die fiskalische Äquivalenz». Die Erfüllung der Aufgaben solle möglichst subsidiär gelöst werden. Ziel sei auch eine verbesserte Zusammenarbeit lokaler Akteure.

Darüber hinaus nimmt der Kanton gemäss Regierung seine Aufgaben im Wildtiermanagement wahr. Er soll auch jene Aufgaben erfüllen, die effizienter und wirksamer zentral geleistet werden können. – Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Oktober 2019.

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