Vergabeverfahren Baselland behandelt Energiepaket-Fördergesuche selbst

SDA

16.9.2020 - 11:29

Gesuche für Förderbeiträge aus dem Baselbieter Energiepaket werden definitiv innerhalb der Baselbieter Kantonsverwaltung behandelt.
Gesuche für Förderbeiträge aus dem Baselbieter Energiepaket werden definitiv innerhalb der Baselbieter Kantonsverwaltung behandelt.
Source: Landeskanzlei Baselland

Gesuche für Förderbeiträge aus dem Baselbieter Energiepaket werden definitiv innerhalb der Kantonsverwaltung bearbeitet. Die Regierung hat das Verfahren für die Vergabe dieser Aufgabe an Dritte abgebrochen.

Die interne Verarbeitung der Fördergesuche sei kostengünstiger und mit weniger Aufwand verbunden, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit. Die Fördergesuche werden seit drei Jahren von der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) bearbeitet, die dafür temporär zwei Personen angestellt hat.

Umstrittene Vergabe an Wirtschaftskammer-Tochter

Dass das Amt für Umweltschutz und Energie der BUD die Fördergesuche vorübergehend selbst bearbeitete, ist die Folge eines Rechtsstreits um die vom Landrat 2017 angeordnete öffentliche Ausschreibung dieses Dienstleistungsauftrags. In den Jahren zuvor hatte die Regierung diesen jeweils freihändig an die IWF AG vergeben, einer Tochter der Wirtschaftskammer Baselland.

Nach der Ausschreibung vergab die Regierung im Oktober 2017 den Auftrag erneut an die IWF. Dagegen wehrte sich die Firma Effinergie, die mit 326'000 Franken die günstigste von insgesamt sechs Offerten eingereicht hatte. Das IWF-Angebot war 27 Prozent teurer. 2018 hob das Kantonsgericht den Vergabeentscheid der Regierung auf und erteilte den Auftrag direkt der beschwerdeführenden Effinergie.

Diesen Entscheid zog die IWF an das Bundesgericht weiter. Dieses hiess die Beschwerde im vergangen Januar teilweise gut und wies die BUD in der schriftlichen Urteilsbegründung an, die sechs Offerten neu zu bewerten.

«Nicht mehr angemessen»

Nun kommt die Regierung zum Schluss, dass eine Vergabe, die auf den Angeboten von 2017 basiert, «nicht mehr angemessen» ist. So hätten sich die für die Vergabe relevanten Umstände seit der Ausschreibung grundlegend geändert. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abbruch des Verfahren sind deshalb aus Sicht der Regierung erfüllt.

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