Steuern Baselland braucht bessere Daten zur Eigenmietwert-Berechnung

dosp, sda

17.6.2021 - 14:17

Der Kanton Baselland muss die Eigenmietwert-Untergrenze besser einhalten.
Der Kanton Baselland muss die Eigenmietwert-Untergrenze besser einhalten.
Keystone

Der Kanton Baselland muss als Folge eines Bundesgerichtsurteils die Berechnungsgrundlagen zur systematischen Überprüfung der Eigenmietwerte präzisieren. Damit soll verhindert werden, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer verfassungswidrig zu wenig versteuern.

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Für die vom obersten Gericht geforderte präzise Erhebung der Eigenmietwerte fehlen dem Kanton aber die notwendigen Daten, wie der Baselbieter Finanz- und Kirchendirektor Anton Lauber (CVP) am Donnerstag an einer Medienkonferenz sagte. Bislang hat der Kanton den Eigenmietwert auf Grundlage des sogenannten Brandlagerwerts und weiterer Parameter eingeschätzt sowie stichprobenartig korrigiert.

Diese Schätzungsmethode befand das Bundesgericht 2017 in einem Beschwerdefall des Baselbieter Mieterinnen- und Mieterverbands als ungenügend und deshalb verfassungswidrig. Zwingend vorgeschrieben ist ein Eigenmietwert von mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts. Das Gericht monierte, dass diese Untergrenze in Baselland «zu einem beträchtlichen Teil» unterschritten werde.

Um die Eigenmietwerte kontinuierlich mit dem Marktmietpreisen abzugleichen, benötigt der Kanton nun genauere Daten: namentlich die Nettowohnflächen und die Zimmerzahl des Wohneigentums. Die Erhebung dieser Daten soll nun im Steuergesetz verankert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Mehreinnahmen in unbekannter Höhe

Betroffen sind rund 55'000 Eigentumswohnungen und Liegenschaften im Kanton, wie der Vorsteher der Steuerverwaltung ausführte. Die Besitzerinnen und Besitzer werden aufgefordert, die Nettowohnflächen und die Zimmerzahl zu deklarieren. Danach wird der Eigenmietwert neu berechnet beziehungsweise korrigiert.

Davon ausgehend, dass doch einige Wohnungs- und Liegenschaftsbesitzende bislang zu wenig versteuert haben, kann der Kanton mit Mehreinnahmen rechnen. Wie hoch diese sein könnten, sei noch nicht abschätzbar, hiess es. Die Überprüfung der Wohnflächen werde aber auch Mehrkosten zur Folge haben: einmalig 200'000 Franken für die Projektierung und wiederkehrende 130'000 Franken für den personellen Mehraufwand.

Offene Frage Pauschalabzug

Offen ist noch die Frage, wie es mit den Pauschalabzügen für Wohneigentümerinnen und -eigentümer weitergehen wird. Diese wurden 2018 mit der Annahme des Gegenvorschlags zur zurückgezogenen Wohnkosten-Initiative des Hauseigentümerverbands von 12 bis 24 auf 20 bis 25 Prozent erhöht.

Auch gegen diese Erhöhung hat der Mieterinnen- und Mieterverband vor Bundesgericht Beschwerde erhoben. Der Entscheid in diesem Fall ist aber noch ausstehend.

Lauber befürchtet durch diese Anpassungen mit Blick auf ein «Big Picture», wie er sagte, die Standortqualität des Kantons für natürliche Personen in Gefahr. Baselland stehe bereits jetzt bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im oberen Bereich im gesamtschweizerischen Vergleich nicht gut da.

Deshalb werde mittel- bis längerfristig eine Revision der Einkommens- und Vermögenssteuer angesagt sein. Die finanziellen Mittel für diese Revision seien bereits vorgesehen, sagte Lauber.