Ausbildung Baselland schafft ein Gesetz über frühe Sprachförderung

dosp, sda

7.2.2022 - 10:22

Baselland schafft ein Gesetzt über die frühe Sprachförderung (Symbolbild).
Baselland schafft ein Gesetzt über die frühe Sprachförderung (Symbolbild).
Keystone

Der Kanton Baselland hat ein Gesetz über die frühe Sprachförderung in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen sich Gemeinden, die Vorschulkinder mit mangelnden Deutschkenntnissen zu einem Sprachförderkurs verpflichten wollen, auf eine gesetzliche Grundlage abstützen können.

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Das Gesetz soll Gemeinden ermöglichen, Eltern zu verpflichten, ihre Kinder bei nachgewiesenem Bedarf vor dem Eintritt in den Kindergarten in einen Sprachförderkurs zu schicken, wie die Baselbieter Sicherheitsdirektion am Montag mitteilte.

Das Gesetz setzt gemäss Communiqué konkrete Leitlinien für eine kantonsweit einheitliche Regelung dieses Förderangebots, ohne aber die Gemeinde dazu zu verpflichten. Darüber hinaus sollen einheitliche Qualitätskriterien für eine frühe Sprachförderung geschaffen werden, die intuitiv aufgebaut und kein eigentlicher Schulunterricht sein solle.

Gemeinden sollen bezahlen

Die frühe Sprachförderung soll sich an Kinder aus einem fremdsprachlichen Umfeld im Alter von 3 und 4 Jahren richten. Die Kosten für einen obligatorischen Kursbesuch müssen die Gemeinden tragen. Die Aufteilung der Kosten für ein freiwilliges Angebot liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinden.

Auf kantonaler Ebene sieht das Gesetz die Schaffung einer Koordinationsstelle vor. Diese solle den Sprachfortschritt periodisch erheben und die Gemeinden dabei unterstützen, die Qualität ihrer Angebote bei Bedarf zu verbessern, heisst es.

Mit dem Gesetz setzt die Regierung Forderungen aus verschiedenen landrätlichen Vorstössen aus den Jahren 2018 und 2019 um. Die Vorstösse hatten eine Reaktion auf den Umstand verlangt, dass die Anzahl der Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen stark zugenommen habe, eine frühe Sprachförderung aber nur punktuell angeboten werde.

Der Gesetzesentwurf wurde nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 7. Mai.