Coronavirus – Baselland Baselland zufrieden mit Lockerung der Härtefallkriterien

yedu, sda

13.1.2021 - 16:53

Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen waren, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall gelten.
Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen waren, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall gelten.
Keystone

Die Baselbieter Regierung begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Lockerung der Härtefallkriterien für geschlossene Betriebe im Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen. Bisher sind im Landkanton 70 Gesuche für Härtefallhilfen eingegangen.

Die Lockerung des Bundesrat erlaube eine unkomplizierte Unterstützung der von den Schliessungen betroffenen Branchen, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit. Die Beschlüsse des Bundesrats würden weitgehend dem entsprechen, was der Kanton Baselland in der Konsultation gefordert habe.

Der Bundesrat hatte am Mittwoch unter anderem bekanntgegeben, dass Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen waren, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall gelten. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.

Der Kanton Baselland will das vereinfachte Verfahren für geschlossene Betriebe kommende Woche online aufschalten. Gemäss Mitteilung sind bisher 70 Unterstützungsgesuche nach alter Regelung eingegangen: Anträge in der Höhe von über 5,8 Millionen Franken für nicht rückzahlbare À-fonds-perdu-Beiträge und Anträge in der Höhe von rund 12,6 Millionen Franken für verbürgte Kredite.

Der Kanton Baselland kündigt an, die bereits eingegangenen Anträge nach neuen, gelockerten Regelungen zu prüfen. Erste Auszahlungen der Unterstützungshilfen sollen ab dem 4. Februar erfolgen.

Der Bund hatte die Mittel für die Härtefallregelung vergangenen Dezember von 1 Milliarde auf 2,5 Milliarden Franken aufgestockt. Die Baselbieter Regierung will kommende Woche eine Vorlage an den Landrat überweisen, mit welcher eine Erhöhung des Baselbieter Härtefallprogramms von 31 Millionen auf voraussichtlich bis zu 77,5 Millionen Franken beantragt wird. Im Eilverfahren soll der Landrat am 28. Januar über die Vorlage entscheiden.

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