Wohnpolitik Basler Mieterverband sieht Bundesgerichtsentscheid als Erfolg

scmi, sda

27.1.2023 - 14:58

Wird eine Wohnung umgebaut, ist ein Rückkehrrecht für die Mietparteien nicht verpflichtend. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht. (Symbolbild)
Wird eine Wohnung umgebaut, ist ein Rückkehrrecht für die Mietparteien nicht verpflichtend. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht. (Symbolbild)
Keystone

Trotz Aufhebung des Mieter-Rückkehrrechts äussert sich der Basler Mieterverband (MV) positiv zum Bundesgerichtsurteil über das Wohnraumförderungsgesetz. Die Initiative werde somit fast ganz vom Bundesgericht gestützt, schrieb der MV am Freitag.

27.1.2023 - 14:58

Eine Person hatte gegen die Teiländerung des Basler Wohnraumfördergesetzes Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hiess diese teilweise gut. Die Bestimmung, dass eine Umbaubewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn den Mietparteien das Recht auf eine Rückkehr in die sanierten Wohnungen zusteht, wird aufgehoben.

Das Gericht kam zum Schluss, dass das Rückkehrrecht nach dem Umbau einer Liegenschaft gegen den verfassungsmässig garantieren Vorrang des Bundesrechts verstösst, wie das Bundesgericht im am Freitag veröffentlichten Urteil schreibt.

Das Rückkehrrecht sei von Anfang an ein Schwachpunkt der Gesetzesänderung gewesen, räumt der MV-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein. Dennoch sei das Urteil in den Augen des MV ein Erfolg, da alle anderen Aspekte vom Bundesgericht als verfassungsmässig bestätigt worden seien.

Kein Rechtsmittel

Gegen das Urteil gibt es kein Rechtsmittel und es ist ab sofort gültig, wie der Sprecher der Basler Regierung auf Anfrage von Keystone-SDA festhält. «Vermieter müssen also inskünftig bei Sanierungen den Mietern kein Rückkehrrecht zusichern. Gegenwärtig wird überprüft, wie sich dies auf hängige Verfahren auswirkt.»

Die Änderungen im Wohnraumförderungsgesetz gehen auf die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» zurück. Diese wurde im November 2021 von der Basler Stimmbevölkerung angenommen.

scmi, sda