Das Basler Strafgericht hat am Montag einen Wachtmeister der Kantonspolizei Basel-Stadt wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Er wird nun vom Frontdienst abgezogen.
Als ausgebildeter Polizist mit jahrelanger Erfahrung hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass ein Faustschlag ins Auge gefährlich sein könne, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Zudem sehe das Gericht keinen Anlass, an den Schilderungen des Opfers zu zweifeln, zumal dieses auf ein Strafverfahren verzichten wollte.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt warf dem 54-jährigen Polizisten vor, einem damals 17-jährigen Eritreer bei einer Kontrolle im August 2016 auf der Polizeiwache Clara einen heftigen Schlag ins Gesicht verpasst und somit Amtsmissbrauch begangen zu haben. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Das Gericht verhängte stattdessen eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der Jugendliche hatte damals 1,29 Promille Alkohol im Blut. Er erlitt vom Schlag des Polizisten gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin unter anderem einen Knochenbruch an der Innenwand der rechten Augenhöhle und am Stirnknochen. Zudem wies er eine Unterblutung des Oberlids und eine Schwellung am rechten Auge auf. Er musste vier Tage im Spital verbringen.
Polizist bestritt Faustschlag
Der Eritreer – der Polizei einschlägig bekannt – war damals mit seinem Kollegen in der Dreirosenanlage von einer Polizeipatrouille angehalten worden. Nachdem er die Polizisten beschimpft hatte und sich nicht ausweisen konnte, war er gemeinsam mit seinem Kollegen zur Polizeiwache gebracht worden.
Der beschuldigte Polizist, der seit 31 Jahren für die Kantonspolizei Basel-Stadt im Dienst und seit 2012 Wachtmeister im Einsatzelement «Brennpunkte» ist, wies die Vorwürfe vor Gericht vehement zurück. Er habe dem Jugendlichen keinen Faustschlag verpasst, sagte er. Es mache ihn traurig, dass die Staatsanwaltschaft ihm diese Tat unterschieben wolle.
Der Polizist bezeichnete die damalige Stimmung auf der Polizeiwache als aggressiv. Während er die ausgezogene Hose des Jugendlichen kontrolliert habe, habe dieser zwei Schritte auf ihn zugemacht. Er sei erschrocken und habe den Jugendlichen reflexartig weggestossen. worauf dieser «komisch» zu Boden gefallen sei. Anschliessend habe er aus der Nase geblutet, sagte der Polizist.
Die Verletzungen des Mannes erklärte der Polizist vor Gericht mit der Annahme, dass es nach seinem Austritt wohl noch eine Auseinandersetzung gegeben habe. Zumal der Jugendliche mit Marihuana gedealt und erst am nächsten Tag – also rund 12 Stunden nach der Entlassung durch die Polizei – das Spital aufgesucht habe.
Vor Gericht sagten auch eine ehemalige Betreuerin des Jugendlichen aus, die den Vorfall der Jugendstaatsanwaltschaft gemeldet hatte. Sie habe ihm im Spital besucht und könne sich nicht vorstellen, dass er die Geschichte erfunden habe.
Der Anwalt des Polizisten plädierte auf Freispruch. Sein Mandant arbeite seit 31 Jahren für die Kantonspolizei und sei ein absoluter Profi – er komme oft in brenzlige Situationen. Zudem sei unklar, was nach der Entlassung des Jugendlichen bis zu seinem Spitaleintritt geschehen sei.
Opfer blieb Prozess fern
Die Gerichtspräsidentin bezeichnete die Ausführungen des Polizisten und seines Anwalts als Hypothese. Das Gutachten des Instituts des Rechtsmedizin sei eindeutig: Die Verletzungen des Jugendlichen seien durch einen Faustschlag entstanden und der Polizist müsse dafür zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn der Jugendliche zur Eskalation beigetragen habe.
Zudem gebe es auch keine Rechtfertigung für Notwehr, weshalb der Polizist Amtsmissbrauch begangen habe.
Das Opfer tauchte trotz Entscheid der Gerichtspräsidentin auf Vorführung nicht am Prozess auf. Er wird wegen seiner unentschuldigten Abwesenheit eine Ordnungsbusse von 300 Franken zahlen müssen.
Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement hat umgehend auf das Urteil des Strafgerichts reagiert: Als Sofortmassnahme zog die Polizeileitung den Verurteilten vom Frontdienst ab, wie ein Sprecher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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