Regierungsrat BS Basler Regierung garantiert Ersatzgärten wegen Rheintunnelbau

scmi, sda

25.10.2022 - 14:59

Pächterinnen und Pächter, die vom Bau des Rheintunnels betroffen sind, sollen einen Ersatzgarten bekommen. (Symbolbild)
Pächterinnen und Pächter, die vom Bau des Rheintunnels betroffen sind, sollen einen Ersatzgarten bekommen. (Symbolbild)
Keystone

Pächterinnen und Pächter, die vom Bau des Rheintunnels betroffen sind, erhalten einen Ersatz-Freizeitgarten. Diese seien vom Kanton garantiert, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Der vom Bund geplante Rheintunnel bedingt frühestens ab 2029 die Aufhebung eines Teils des Freizeitartenareals Rankhof I.

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Das Bundesamt für Strassen (Astra) wird auf diesem Areal eine unterirdische Lüftungszentrale für den künftigen Rheintunnel bauen. Bei manchen Freizeitgarten-Parzellen ist die Aufhebung endgültig, bei anderen beschränkt sie sich auf die Bauarbeiten, die gut zehn Jahre dauern werden. Welche einzelnen Parzellen wie betroffen sind, wird voraussichtlich gegen Ende 2023 bekannt sein, wie die Basler Regierung weiter mitteilte.

Gemäss Freizeitgartengesetz haben die betroffenen Pächterinnen und Pächter Anrecht auf einen Ersatzgarten. Fällt ihre Parzelle weg, erhalten sie gemäss Mitteilung die Möglichkeit, «durch natürliche Fluktuation freiwerdende Gärten zu übernehmen».

Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, 82 Hektar Freizeitgärten zur Verfügung zu stellen, davon mindestens 40 Hektar auf Stadtgebiet. Er könne diese Flächen auch bei der Aufhebung eines Teils des Rankhof-Areals I gewährleisten, schreibt die Regierung weiter.

Das Astra plante den Rheintunnel unabhängig von der Teilrevision des Freizeitgartengesetzes, welches im September 2022 von der Basler Stimmbevölkerung verworfen wurde. Sowohl das gültige wie auch das abgelehnte Gesetz sehen vor, dass Gartenareale oder Teile davon aus überwiegenden öffentlichen Interessen oder aus zwingenden Gründen aufgehoben werden können.