Coronavirus – Basel-StadtBasler Regierung gegen Corona-Bonus für Gesundheitspersonal
dosp, sda
18.6.2021 - 12:05
Die Basler Regierung möchte keinen kantonalen Corona-Bonus an das Gesundheitspersonal ausrichten, wie dies mit einer Motion im Grossen Rat eingefordert worden ist. Der Kanton habe keine Arbeitgeberrolle bei den betroffenen Institutionen, führt sie als Begründung auf.
dosp, sda
18.06.2021, 12:05
SDA
Die Forderung nach der Ausrichtung eines Corona-Bonus für das Personal von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Spitexorganisationen war von der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats eingebracht worden. Konkret gefordert wurde, dass die betroffenen Institutionen einen Bonus ausrichten sollen, der von Kanton refinanziert werden soll.
Die Regierung steht diesem Anliegen skeptisch und letztlich ablehnend gegenüber, wie aus ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Sie begründet dies mit Argumenten rechtlicher und moralischer Art.
Dem Kanton habe bei den betroffenen Leistungserbringern keine Arbeitgeberrolle, stellt die Regierung fest. Deshalb bestehe auch keine gesetzliche Grundlage dafür, einen kantonalen Corona-Bonus auszurichten. Diese Rolle obliege den entsprechenden Führungs-und Leitungsgremien der Gesundheitsinstitutionen.
Und diese hätten bereits Anerkennungsmassnahmen zu Gunsten des Personals ergriffen, heisst es weiter. Insgesamt seien 2020 unter anderem Einzel- und Teamprämien, Ferientage sowie Gutscheine im Gesamtwert von 2,7 Millionen Franken ausgerichtet worden. Und man habe Vertrauen in die Institutionen, dass sie die Leistungen ihres Personals weiterhin zu würdigen wüssten.
Als zweites Argument gegen die Ausrichtung eines Bonus führt die Regierung die Verhältnismässigkeit ins Feld. Das Gesundheitspersonal sei unterschiedlich stark betroffen gewesen: Während es auf der einen Seite zu starken Belastungen gekommen sei, hätten andere Angestellte Minusstunden und Kurzarbeit hinnehmen müssen.
Ungerechtigkeitspotenzial als Folge
Zudem seien auch andere Berufsgruppen grossen Belastungen ausgesetzt gewesen, etwa das Verkaufspersonal oder Paketboten. Eine einseitige Bevorzugung des Gesundheitspersonals könne ein «subjektiv empfundenen Ungerechtigkeitspotenzial» zur Folge haben, schreibt die Regierung.
Die Regierung scheint aber damit zu rechnen, dass der Grosse Rat an seiner Forderung festhalten wird. In diesem Fall würde sie dem Grossen Rat einen Pauschalbetrag von fünf Millionen Franken beantragen schreibt sie.
Diesen Pauschalbetrag würde sie proportional den Institutionen zur Refinanzierung eines Corona-Bonus für das besonders belastete Gesundheitspersonal zur Verfügung stellen. Die Umsetzung und Verteilung des Corona-Bonus würde aber bei den jeweiligen Führungs-und Leitungsgremien verbleiben.
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