Coronavirus – Basel-Stadt Basler Regierung hilft in der Krise Pendlern, dem Gewerbe und Kitas

SDA

24.3.2020 - 15:17

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Basler Regierung eine Reihe weiterer Sofortmassnahmen beschlossen. Diese betreffen unter anderem Park- und Allmendgebühren, Mietzinsen und Kindertagesstätten.

Von den neuen Massnahmen profitieren sollen namentlich jene im Gesundheitswesen oder im Detailhandel tätigen Pendlerinnen und Pendler, die wegen der Krise aufs Auto umsteigen. Sie sollen problemlos günstige oder kostenlose Parkplätze finden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Deshalb kann vorübergehend auf 300 Parkplätzen im öffentlichen Raum kostenlos und ohne Zeitbeschränkung parkiert werden. Dies gilt für den Zoo-Parkplatz, den Egliseeparkplatz, die General Guisan-Strasse sowie die Parkplätze im Umfeld des Claraspitals und des Merian Iselin-Spitals.

Ein Franken pro Stunde in den Parkhäusern

In den Parkhäusern Elisabethen, Steinen, Storchen sowie St. Jakob wird zudem der Parktarif auf einen Franken pro Stunde gesenkt. Dieser Tarif gilt rund um die Uhr. Das City-Parking steht gemäss Regierung in erster Linie den Spitälern zur Verfügung. Der Preis für Besucherparkarten wird zudem auf fünf Franken pro Tag und drei Franken pro Halbtag gesenkt.

Gesenkt oder erlassen werden die Parkgebühren ab Donnerstag. Die Massnahme gilt vorerst bis zum 30. April. Ansonsten gelten weiterhin die normalen Parkiervorschriften, wie es im Communiqué heisst.

Mit weiteren Massnahmen kommt die Regierung dem Gewerbe entgegen. So verzichtet der Kanton vorübergehend auf die Allmendgebühren, die zum Beispiel für Boulevardrestaurants, Reklameanlagen oder Marktstände erhoben werden. Von der Schliessung betroffenen Geschäftsmietern in staatlichen Liegenschaften wird zudem für die Dauer von fünf Wochen der Mietzins erlassen.

Unterstützung für Kitas

Auch den durch den Ausfall der Elternbeiträge gebeutelten Kindertagesstätten will die Regierung unter die Arme greifen. Deren nicht anderweitig gedeckten Kosten sollen für die Dauer der Krise vollumfänglich von der Staatskasse getragen werden. Eine Verordnung dazu wird nun ausgearbeitet.

Kulant zeigt sich der Kanton Basel-Stadt gegenüber Subventionsempfängern. Deren zugesicherte Beiträge werden nicht gekürzt, wenn die vereinbarten Leistungen wegen der Corona-Krise nicht erbracht werden können.

Überdies können die Departemente von den mit den Subventionsempfängern für 2020 vereinbarten Zahlungsmodalitäten abweichen, um so Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Weiter hat die Regierung für diverse kantonale Verwaltungsverfahren sowie für Initiativen und Referenden einen Fristenstillstand beschlossen, der bis 19. April gilt. Diese Massnahme muss noch vom Grossen Rat abgesegnet werden.

Für die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen des Hafenbecken 3 hat der ab Mittwoch geltende Fristenstillstand zur Folge, dass nach dessen Ende noch acht Tage zur Verfügung stehen, um Unterschriften zu sammeln und einzureichen.

Wie die Regierung weiter festhält, bleiben die Dienstleistungen der Kantonsverwaltung gewährleistet. Offen sind jedoch nur noch jene Schalter, deren Dienstleistungen nur physisch erbracht werden können.

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