Die Basler Regierung hat den Bau eines Notdaches über dem ältesten Bauernhaus des Kantons in Bettingen angeordnet. Der Eigentümer macht finanzielle Gründe und Auflagen der Behörden für sein Nichthandeln geltend.
Die Eigentümerschaft habe bisher trotz mehrfacher Aufforderung keine Massnahmen zum Schutz des seit 2011 eingetragenen Denkmals ergriffen, teilte das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Freitag mit. Deshalb sei das BVD vom Regierungsrat beauftragt worden, ein Notdach zu bauen, falls die Eigentümerschaft weiterhin nicht handeln sollte.
Das Dach soll gemäss Mitteilung den Erhalt und Bestand des 450-jährigen Bauernhauses sichern und weitere Schäden verhindern.
Das älteste erhaltene Bauernhaus des Kantons Basel-Stadt ist Mitte des 16. Jahrhunderts in Bettingen entstanden. Es sei in einem authentischem Zustand erhalten geblieben und weise einen hohen kulturgeschichtlichen Wert auf, heisst es weiter.
In den letzten Jahren habe sich der bauliche Zustand des Hauses allerdings stark verschlechtert. Da das Dach beschädigt sei, seien Teile des Inneren des Gebäudes der Witterung schutzlos ausgesetzt. Das Bauernhaus drohe irreparabel Schaden zu nehmen, heisst es weiter in der Mitteilung des BVD.
Aus finanziellen Gründen nicht renovieren
Der Eigentümer des Bauernhauses an der Steinengasse 5 in Bettingen, Roland Iff, bestätigt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass er bisher nicht gehandelt habe. Er macht dafür finanzielle Gründe geltend: «Es wäre auch unverhältnismässig, so viel Geld zu investieren, da das Bauernhaus seit 1968 leer und in der Zone für Schulhausbauten steht», sagt Iff. Es habe zudem keine Toilette und nur einen einzigen Wasserhahn.
Aber auch eine umfassende Renovation des Hauses in einen allfälligen bewohnbaren Zustand kommt für Iff nicht in Frage: «Eine solche Sanierung nach Auflagen der Denkmalpflege wäre derart kompliziert und teuer – das kann ich mir nicht leisten.»
Verkaufen möchte Iff das Haus auch nicht. «Ich hänge sehr an der Liegenschaft meiner Vorfahren.» Es sei derzeit keine Lösung für das Problem in Sicht, sagt Iff.
Die Kosten für das Notdach belaufen sich gemäss BVD schätzungsweise auf 130‘000 bis 150‘000 Franken. Die Notbedachung ist subventionsberechtigt. Die Denkmalpflege wird bei der Kommission für Denkmalsubventionen, bei der Gemeinde Bettingen und beim Bundesamt für Kultur einen Antrag um finanzielle Unterstützung stellen, wie es weiter in der Mitteilung heisst.
Zurück zur Startseite