Lohndumping Basler Regierung verurteilt allfällige Verfehlungen auf Baustelle

SDA

2.10.2020 - 18:03

Auf der Baustelle der Basler Kehrichtverbrennungsanlage soll es zu Lohndumpingfällen gekommen sein. (Archivbild)
Auf der Baustelle der Basler Kehrichtverbrennungsanlage soll es zu Lohndumpingfällen gekommen sein. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Basler Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt reagiert auf Medienberichte über Lohndumping auf der Baustelle der Basler Kehrichtverbrennungsanlage. Allfällige Verfehlungen seien zu verurteilen, ohne Meldung der Baustellenkontrolle habe der Kanton aber keine Sanktionsmöglichkeit.

Die «bz Basel» hatte über Lohndumping auf der Baustelle der Basler Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) berichtet. Ein polnisches Subunternehmen soll polnische Bauarbeiter in massiver Weise ausgebeutet haben, wie die Zeitung schrieb. Für die Bauherrschaft sind die öffentlich-rechtlichen Industriellen Werke Basel (IWB) zuständig.

Nachdem sich am Donnerstag neben den IWB auch die Gewerkschaften Unia und VPOD zu Wort gemeldet hatten, wandte sich am Freitag auch das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) an die Medien. Falls es auf der Baustelle zu Unregelmässigkeiten gekommen sei, verurteile das Departement dies «in aller Entschiedenheit», heisst es im Communiqué.

Die IWB hatten ihrerseits am Donnerstag mitgeteilt, dass sie auf ihren Baustellen keine Missstände akzeptieren und darauf hinwirken würden, dass fehlbare Unternehmen zur Verantwortung gezogen würden. Der Energiedienstleister verwehrte sich gleichzeitig gegen den möglichen Eindruck, dass er solche Machenschaften tolerieren würde.

Meldung der Kontrolleure ausstehend

Das Basler WSU weist in seiner Mitteilung nun darauf hin, dass sich das Departement nicht ohne Weiteres in diesen Fall einschalten könne. Damit der Kanton gegen ein Subunternehmen vorgehen könne, sei «zwingend» eine Meldung der Paritätischen Kommission zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe notwendig. Eine solche Meldung sei bislang aber noch nicht bis zum zuständigen Amt für Wirtschaft und Arbeit gelangt.

Das WSU ruft die konkret zuständige Zentrale Paritätische Kontrollstelle mit Sitz in Pratteln BL auf, dies im Interesse des Arbeitnehmerschutzes «unverzüglich» nachzuholen. Das Departement weist in seinem Communiqué zudem darauf hin, dass die institutionelle Trennung von Kontrolle durch die Sozialpartner und Sanktion durch die kantonalen Behörden «nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt».

Am frühen Freitagabend widersprach die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe AMKB den Ausführungen des WSU, dass der Kanton bislang noch nicht informiert worden sei. Das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit sei bereits vor einer Woche zunächst telefonisch und gleichentags per Mail über die inakzeptablen Zustände informiert worden, schreibt die AMKB.

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