SpitalpersonalBasler VPOD kritisiert Basler Unispital-Regelung für Umkleidezeit
SDA
23.6.2020 - 12:32
Das Universitätsspital Basel entschädigt einen Teil seiner Angestellten für die Umkleidezeit künftig mit einer Pauschale von 60 Franken pro Monat. Die Gewerkschaft VPOD sieht in dieser Lösung einen «Affront» gegenüber dem Personal.
Die neue Regelung ist aus Sicht des VPOD Region Basel nicht arbeitsgesetzkonform. Sie entspreche zudem «in keinster Weise» der Arbeitsrealität des Personals, schreibt die Gewerkschaft in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Pauschalbetrag von 60 Franken ergebe umgerechnet rund drei Minuten Zeit für den Umkleidevorgang inklusive der Wegzeit an den effektiven Arbeitsplatz.
Die vom VPOD kritisierte Regelung hatte das Universitätsspital Basel (USB) nach Auskunft eines Sprechers unter Einbezug der Personalkommission erarbeitet und werde von dieser auch unterstützt. Auch der Schweizerische Verband der Berufsfachleute Pflege SBK sei mit dieser Lösung einverstanden. Die Rückmeldungen des Personals waren zudem laut dem Sprecher bisher positiv.
Umgesetzt wird die Regelung für die Entschädigung der Umkleidezeit laut dem USB per 1. Juli. Sie gilt für rund 3100 Angestellte. Die Pauschale hängt vom Beschäftigungsgrad ab.
Kosten von 1,6 Millionen Franken pro Jahr
Die Kosten für die neue Pauschalentschädigung belaufen sich nach Angaben des USB auf rund 1,6 Millionen Franken pro Jahr. Auch andere Spitäler haben sich für eine solche Pauschallösung entschieden, welche der Basler VPOD jedoch nicht akzeptieren will.
Die Gewerkschaft will nun nach Rücksprache mit ihren Mitgliedern die rechtliche Zulassung der USB-Regelung überprüfen. Unabhängig davon will sich der VPOD gemäss Mitteilung weiterhin dafür einsetzen, dass alle Spitalangestellten stempeln dürfen und die Umkleidezeit so als real geleistete Arbeitszeit erfasst wird.
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