Coronavirus – Basel-Stadt Boulevard-Regelung für Basler Gastronomiebetriebe wird verlängert

SDA

15.10.2020 - 14:25

Für die Gastronomiebetriebe in der Steinenvorstadt bleibt alles beim Alten: Sie dürfen nach einer ausufernden Partynacht im Mai weiterhin nicht von der Aussenbestuhlungs-Sonderregelung Gebrauch machen. (Archivbild)
Für die Gastronomiebetriebe in der Steinenvorstadt bleibt alles beim Alten: Sie dürfen nach einer ausufernden Partynacht im Mai weiterhin nicht von der Aussenbestuhlungs-Sonderregelung Gebrauch machen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

In Basel können Restaurants und Cafés ihre Boulevardbereiche wegen der andauernden Coronavirus-Pandemie neu bis Ende Juni 2021 vorübergehend ausdehnen: Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) hat die ursprünglich bis zum 15. November gültige Regelung verlängert.

Mit der Verlängerung wolle der Kanton die baselstädtische Gastronomiebranche unterstützen, teilte das BVD am Freitag mit.

Mit der Regelung haben Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, die wegen der Abstandsregeln eingebüssten Aussensitzplätze zumindest zum Teil wieder wettzumachen.

Die Ausdehnung der Aussenbereiche sei ohne Bewilligung möglich, solange die Sicherheitsbestimmungen erfüllt würden, heisst es weiter im Communiqué. Eine Überdachung der Aussenbestuhlung – beispielsweise mit einem Zelt – sei weiterhin nicht erlaubt.

Gastronomiebetriebe in der Steinenvorstadt dürfen weiterhin nicht von dieser Sonderregelung Gebrauch machen. Der im Mai beschlossene Rückzug der temporären Ausdehnung der Boulevard- und Buvettenflächen in der Steinenvorstadt ist gemäss Mitteilung weiterhin gültig.

Die Basler Regierung hatte damals nach einer ausufernden Partynacht in der Steinenvorstadt, in der die Abstandsregeln nicht eingehalten worden waren, gegenüber Betrieben in jener Ausgehmeile härtere Massnahmen angekündigt – darunter eine stärkere Polizeipräsenz und die Aufhebung der vorübergehend erlassenen Aussenbestuhlungsregelung.

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