Zoll Bund will Öffnungszeiten bei zwei Aargauer Grenzübergängen kürzen

ga, sda

6.3.2023 - 17:56

Der Grenzübergang von Koblenz AG führt über den Rhein ins deutsche Waldhut-Tiengen: Der Bund prüft eine Verkürzung der Öffnungszeiten des Zolls. (Archivbild)
Der Grenzübergang von Koblenz AG führt über den Rhein ins deutsche Waldhut-Tiengen: Der Bund prüft eine Verkürzung der Öffnungszeiten des Zolls. (Archivbild)
Keystone

Der Bund prüft in den Randstunden eine Anpassung der Öffnungszeiten an den Grenzübergängen Stein und Koblenz im Kanton Aargau. Laut Bundesrat werden die Übergänge zu Deutschland in den Randstunden nur vereinzelt für Abfertigungen beansprucht.

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Beim Grenzübergang Stein wäre von den geänderten Servicezeiten einzig der Lastwagen-Verkehr in geringem Masse betroffen, wie aus der am Montag publizierten schriftlichen Stellungnahme von Bundesrätin Karin Keller-Sutter hervorgeht.

In Stein meldeten sich täglich in den frühen Morgen- und Abendstunden zwei Lastkraftwagenfahrer mit Transitverfahren am Schalter. Die restlichen Lastkraftwagenfahrer nutzten bereits heute die digitalen Verfahren.

Beim Grenzübergang Koblenz wäre gemäss des Eidgenössischen Finanzdepartements einzig der Reiseverkehr von einer Anpassung der Öffnungszeiten betroffen. Für Reisende stünden bereits heute die Applikation Quick-Zoll oder die schriftliche Selbstanmeldung zur Verfügung.

Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss hatte Fragen zur geplanten Einschränkung bei den Grenzübergängen Koblenz und Stein gestellt. Gemäss Wyss hatte sich das deutsche Bundesland Baden-Württemberg im Februar «mit Irritation» ans Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gewandt.

Bund führt mit allen Gespräche

Wie aus der schriftlichen Stellungnahme von Keller-Sutter weiter hervorgeht, gab es eine Telefonkonferenz mit Vertretern der Wirtschaft und der Behörden der betroffenen Regionen. Mit dabei sei auch das deutsche Bundesland Baden-Württemberg gewesen.

Im Nachgang auf diesen Austausch seien verschiedene schriftliche Stellungnahmen eingetroffen. Das BAZG tausche sich auch mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden aus. Die geänderten Servicezeiten würden erst nach einer dreimonatigen Pilotphase eingeführt.

Mit der schrittweisen Einführung von digitalen Abfertigungsmöglichkeiten soll künftig die digitale Zollanmeldung in der ganzen Schweiz möglich sein. Ein Schaltergang werde auf Schweizer Seite nicht mehr notwendig sein, hiess es.

Das Ziel sei, für die Wirtschaft und die Reisenden verträgliche Lösungen zu finden, so dass der Verkehrsfluss an den Grenzübergängen jederzeit garantiert und der Zeitverlust so tief wie möglich sei.