Bundesgericht Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Basler Gerichtsurteil gut

SDA

25.3.2020 - 14:13

Das Basler Appellationsgericht muss bei der Beurteilung eines Falles von Amtsmissbrauch eines Basler Polizisten nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Verurteilten wegen einer unschlüssigen Beurteilung eines Rechtsgutachtens gut.

Der behandelte Vorfall liegt inzwischen sieben Jahre zurück. Ein Basler Zivilpolizist soll einen flüchtigen Drogendealer bei dessen Festnahme nach einer Flucht mehrmals mit dem Schuh ins Gesicht getreten haben. Der Festgenommene erstatte Strafanzeige gegen den Polizisten.

Das Basler Appellationsgericht sprach den Polizisten, der die Vorwürfe bestritten hatte, 2017 in zweiter Instanz wegen Amtsmissbrauchs schuldig. Als Schuldbeweis stützte sich das Gericht auf ein rechtsmedizinisches Gutachten. Dieses hatte eine Übereinstimmung der fotografisch festgehaltenen Verletzungsspuren im Gesicht des Getretenen mit einen Sohlenabdruck des Turnschuhs festgestellt, den der Polizist getragen haben soll.

Das Gericht verurteilte den Polizisten wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingte Geldstrafe von 210 Tagesätzen zu 80 Franken.

Der verurteilte Polizist zog das Urteil ans Bundesgericht weiter mit der Begründung, dass der Sohlenabdruck nicht mit den verzerrten Verletzungsfotos übereinstimmen würde. Das Bundesgericht rügte nun, dass das Appellationsgericht nicht auf diese Einwände des Angeklagten eingetreten sei. Es könne nicht gesagt werden, dass die Einwände gänzlich irrelevant gewesen seien, heisst es in der Begründung des Urteils vom 11. März.

Entsprechend hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut. Das Urteil des Appellationsgerichts wurde aufgehoben und der Fall zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

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