Regierungsratswahlen BS Co-Kandidatur für Basler Regierungsrat als rechtswidrig deklariert

SDA

20.4.2020 - 15:33

Eine Jobsharing-Kandidatur für den Basler Regierungsrat wäre rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Basler Staatskanzlei in Auftrag gegeben hat. Anlass für das Gutachten war die Ankündigung der Linkspartei BastA! gewesen, mit einer Co-Kandidatur zu den Regierungsratswahlen im Herbst anzutreten.

Eine Co-Kandidatur von mehreren Personen für ein Regierungsratsamt sei mit der Bundesverfassung und dem kantonalen Recht nicht vereinbar, schreibt die Basler Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Montag. Sie stützt sich dabei auf ein externes Rechtsgutachten, das sie bei einem Staatsrechtsprofessor der Universität Zürich in Auftrag gegeben hat.

Eine Co-Kandidatur sei mit der in der Bundesverfassung garantierten Wahlfreiheit sowie mit den Bestimmungen der Kantonsverfassung nicht vereinbar, heisst es. Der Wortlaut in der Kantonsverfassung, wonach der Regierungsrat sieben Mitglieder zähle, lasse keinen Spielraum offen – namentlich auch nicht derjenige, wonach die Exekutive bloss einen Beschäftigungsgrad von 700 Prozent aufweisen müsse.

Ausgeschlossen sei auch eine «Seitenwagenkandidatur», die eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Regierungsamt mit einer zweiten Person als persönlicher Mitarbeiter verbinden würde. Die Verknüpfung einer Volkswahl mit der Anstellung einer bestimmten Person würde in die Kompetenzen der Organe der Exekutive eingreifen, schreibt die Staatskanzlei. Dies wäre mit dem Grundsatz der Gewaltentrennung nicht vereinbar.

Die Diskussion über eine Co-Kandidatur angestossen hatte die Basler Linkspartei BastA!. Sie hatte angekündigt, bei den Wahlen im Herbst mit einem Zweiergespann für einen Regierungsratssitz kandidieren zu wollen. Diese Idee ist bereits bei den potentiellen Listenverbindungspartnern SP und Grüne auf Kritik und letztlich auf explizite Ablehnung gestossen.

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