Nordschweiz Covid-Betrug: Aargau braucht mehr Geld für Ausarbeitung der Fälle

ga, sda

30.6.2023 - 09:10

Im Kanton Aargau werden Covid-19-Kreditbetrüger strafrechtliche verfolgt. Das Parlament kürzte den Kredit für die Bearbeitung der Betrugsverfahren - jetzt braucht es nachträglich mehr Geld. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau werden Covid-19-Kreditbetrüger strafrechtliche verfolgt. Das Parlament kürzte den Kredit für die Bearbeitung der Betrugsverfahren - jetzt braucht es nachträglich mehr Geld. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau wird die juristische Aufarbeitung der unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten teurer. Der Regierungsrat hat dem Parlament einen Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken beantragt. Das Parlament hatte den Kredit gekürzt.

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Der Grosse Rat bewilligte Anfang des vergangenen Jahres 3,1 Millionen Franken, damit die Justizbehörden die Fälle untersuchen können. Der Regierungsrat hatte 4,596 Millionen Franken beantragt.

Für die reduzierte Summe sprachen sich SVP, Die Mitte und FDP aus. Sie wiesen darauf hin, dass die strafrechtliche Verfolgung der Covid-19-Betrügerinnen und -Betrügern zwar wichtig sei.

Sie waren jedoch der Ansicht, dass dies auch mit weniger zusätzlichen Stellen möglich sei. Für den Antrag des Regierungsrats und damit für einen Kredit von knapp 4,6 Millionen Franken machten sich SP, Grüne, GLP und EVP stark.

Deliktsumme: 31 Millionen Franken

Die erwartete Zahl der Covid-19-Betrugsverfahren habe sich bewahrheitet, hält der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag fest. Die Staatsanwaltschaft habe per Ende März insgesamt 309 Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Corona-Hilfsgeldern eröffnet. Die Deliktsumme betrage derzeit 31,2 Millionen Franken.

In zehn Fällen erhob die Staatsanwaltschaft bereits Anklage, und 33 Fälle wurden per Strafbefehl abgeschlossen. 16 Verfahren wurden eingestellt, und ebenfalls 16 Fälle wurden an andere Kantone abgetreten.

Kriminelles Verhalten nicht tolerieren

«Der Staat darf unredliches oder gar kriminelles Verhalten nicht hinnehmen», schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft: «Es ist mit allen verfügbaren Mitteln zu korrigieren und mit den Mittelns des Strafrechts zu sanktionieren.»

Von strafrechtlicher Relevanz sei der rechtswidrige Bezug von Erwerbsersatz, von Kurzarbeitsentschädigung und von Covid-19-Krediten. Dieser könne den Tatbestand des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Geldwäscherei sowie weitere spezialgesetzliche Straftatbestände erfüllen.

Die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Straftaten liege bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden, also bei der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei, heisst es in der Botschaft weiter.