Landrat BL Das Baselbiet soll bis 2026 auf erneuerbares Heizen umstellen

scmi, sda

19.10.2023 - 14:33

Der Baselbieter Landrat setzte per Dekret die Frist zur Umstellung auf erneuerbare Heizenergie fest. (Symbolbild)
Der Baselbieter Landrat setzte per Dekret die Frist zur Umstellung auf erneuerbare Heizenergie fest. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Basel-Landschaft soll bei Neubauten auf erneuerbares Heizen umgestellt werden. Bei bestehenden Bauten soll diese Umstellung bis am 1. Januar 2026 geschehen – sofern der Heizwärmeerzeuger älter als 15 Jahre ist. Der Landrat hat dazu am Donnerstag ein entsprechendes Dekret zum Energiegesetz mit 54 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.

19.10.2023 - 14:33

Die Umstellung gilt nur dann, wenn sie technisch möglich und die Lebensdauer der Anlage wirtschaftlich ist, wie es im Dekret heisst. Falls dies nicht der Fall ist, erteilt das Amt für Umweltschutz und Energie auf begründete Gesuche hin Ausnahmebewilligungen.

Das Dekret sieht zudem vor, dass Warmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten und Hallenbädern mit mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie oder mit Abwärme erwärmt werden muss. Zudem sollen Neubauten einen grossen Teil ihrer benötigten Elektrizität selber mit Photovoltaik zu erzeugen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn dies nicht mit dem Denkmal- und Ortsbildschutz vereinbar ist oder unverhältnismässig hohe Kosten entstehen.

Während das revidierte Energiegesetz vors Volk kommt, ist beim dazugehörigen Dekret kein Urnengang möglich. Es handelt sich um einen vom Parlament beschlossenen Vollzugserlass zur Umsetzung des Gesetzes.

Vor der Abstimmung über das Dekret hatte der Landrat dem Energiegesetz zugestimmt – in der Schlussabstimmung mit 50 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Da es aber keine Vierfünftel-Mehrheit gab, kommt es zur obligatorischen Volksabstimmung.

scmi, sda