Coronavirus – AargauErfassung von engen Kontaktpersonen im Aargau nicht mehr möglich
ga, sda
2.2.2022 - 15:26
Der Kanton Aargau hat auf die Corona-Entscheide des Bundesrats rasch reagiert. Personen mit einem positiven Testresultat können seit Mittwoch keine Kontaktpersonen mehr erfassen. Personen, die sich bereits in Quarantäne befinden, können diese um Mitternacht verlassen.
ga, sda
02.02.2022, 15:26
SDA
Personen mit einem positiven Testresultat könnten ab sofort bei der Selbstregistrierung zum Bezug der Isolationsverfügung keine Kontaktpersonen mehr angeben, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mit. Auf die Isolationsbestimmungen hätten die Entscheide des Bundesrats keinen Einfluss.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden sei, bleibe wie bisher ab Symptombeginn oder dem Datum des positiven Testresultats während mindestens fünf Tagen und bis zum Abklingen der Symptome (48 Stunden ohne Symptome) in Isolation.
Seit dem 13. Januar mussten nur noch Kontaktpersonen, die mit infizierten Personen im selben Haushalt leben oder in ähnlichen Situationen eng zusammenleben, in Quarantäne. Der Bundesrat beschloss, am Mittwoch um Mitternacht die Quarantäne für enge Kontaktpersonen von infizierten Personen aufzuheben.
Neue Verfügung kommt
Die Betroffenen erhalten gemäss DGS in den nächsten Tagen eine neue Quarantäneverfügung mit den korrekten Gültigkeitsdaten, also mit einem angepasstes Enddatum.
Wer sich als Kontaktperson bereits in Quarantäne begeben hat und für den Arbeitgeber eine Quarantäneverfügung benötigt, meldet sich im Kanton Aargau unter coronavirus@ag.ch, wie das DGS schrieb. Die Quarantäneverfügung werde danach zugestellt. Das automatische Ausstellen von Quarantäneverfügungen sei nicht mehr möglich.
Maskenpflicht an Schulen bleibt
Obwohl der Bundesrat Lockerungen beschlossen, unter anderem das Ende der Homeoffice-Pflicht, hält der Regierungsrat an den strengeren kantonalen Massnahmen fest. So bleiben die Maskenpflicht an den Schulen und die Meldepflicht für Veranstaltungen ab 300 Personen bis auf Weiteres in Kraft.
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