Wohnschutz Grosse Differenzen bei Umsetzung der Basler Wohnschutzinitiative

SDA

1.4.2020 - 15:17

Beim Versuch, die Bestimmungen der Basler Wohnschutzinitiative im Gesetz umzusetzen, zeichnet sich eine erhebliche politische Kontroverse ab. Zwei vorberatende Kommissionen gelangen mit Mehr- und Minderheitsberichten vor den Grossen Rat, die in höchst unterschiedliche Richtungen weisen.

Einig sind sich die federführende Bau- und Raumplanungskommission (BRK) und die mitberichtende Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) eigentlich nur in einem, wie aus ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht: Mit den Vorschlägen der Regierung, wie die Forderungen der Wohnschutzinitiative im Wohnraumfördergesetz umgesetzt werden sollen, sind sie nicht einverstanden.

Die im Juni 2018 mit einer Stimmenmehrheit von 61 Prozent angenommene Wohnschutzinitiative fordert grundsätzlich den Erhalt des bestehenden bezahlbaren Wohnraums. Bei einem Leerwohnungsbestand von unter 1,5 Prozent habe der Staat dafür zu sorgen, dass insbesondere langjährige und ältere Mieter von Kündigungen und Mietzinserhöhungen in Folge von Sanierungen, Umbauten und Abbrüchen geschützt würden.

Für die vom links-grünen Lager dominierten Kommissionsmehrheiten hat die Regierung den «Gesetzesauftrag nur teilweise» erfüllt, für die jeweiligen Minderheiten aus dem bürgerlichen und rechten Lager gehen die Vorschläge der Exekutive in einigen Punkten zu weit. Entsprechend seien die Beratungen in den Kommissionen von «unüberwindbaren Differenzen» geprägt gewesen, wie es zum Beispiel im Mitbericht der WAK heisst.

Als Resultat liegen nun neben der Variante der Regierung vier unterschiedliche und mit zahlreichen Änderungen gespickte Revisionsentwürfe für das Wohnraumfördergesetz vor. Die markantesten Änderungsvorschläge hat die Mehrheit der BRK vorgebracht. Sie richtet sich eng an den Vorstellungen der ursprünglichen Initianten aus, welche die Umsetzungsvorschläge der Regierung wiederholt als ungenügend kritisiert hatten.

Was ist «bezahlbarer» Wohnraum?

Die auffälligsten Differenzen liegen in der Definition des «bezahlbaren» Wohnraums und beim Umgang in Fällen einer Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum. Die Kommissionsmehrheiten kritisieren selbst den Umstand, dass in der regierungsrätlichen Vorlage von «preisgünstigem» und nicht von «bezahlbarem» Wohnraum die Rede ist – ein Punkt, bei dem zumindest die Minderheit der BRK einzulenken bereit war.

Die Regierung hatte die Anzahl der zu schützenden «preisgünstigen Wohnungen» auf die 50 Prozent der bestehenden «günstigeren Wohnungen» im Kanton eingeschränkt. Die links-grüne Mehrheit der BRK will diese Spanne nun mit dem neuen Begriff «bezahlbar» auf den gesamten Wohnraum ausdehnen – mit Ausnahme von Kurzzeit-Mietwohnungen und Luxuswohnungen. Auch Mieter von weniger günstigen Wohnungen benötigten Schutz vor Mietzinserhöhungen, argumentiert die BRK-Mehrheit.

Am anderen Ende des politischen Spektrums schlägt die bürgerliche Minderheit vor, den von der Regierung eingesetzten Prozentsatz auf 30 Prozent zu vermindern. Ein 50-Prozent-Anteil würde einen «viel zu starken Eingriff in den mittelständischen Wohnraum» bedeuten, so die Argumentation der WAK-Minderheit.

Die Kommissionsmehrheiten schlagen auch schärfere Bestimmungen in Sachen Stockwerkeigentum vor. Die Mehrheit der BRK möchte in Zeiten der Wohnungsnot die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen als «Zweckentfremdung» definiert wissen. Dieses ging den Kommissionsminderheiten wiederum entschieden zu weit. Die WAK-Minderheit wirft der Kommissionsmehrheit in diesem und weiteren Punkten vor, «realitätsferne und ideologisch motivierte Extremforderungen» zu stellen.

Komplexe Debatte steht bevor

Weit auseinander liegen auch die Vorschläge, welche Wohnbauten von der Bewilligungspflicht bei Abbrüchen ausgenommen sein sollten. Die Regierung schlug vor, Einfamilienhäuser und kleinere Wohnbauten mit einer nicht genau definierten «geringen Anzahl» an Wohnungen von der Bewilligungspflicht zu entlassen.

Die Kommissionsmehrheiten wollen diese Ausnahmen genauer definieren. Nach ihrem Vorschlag sollen nur Wohnbauten mit drei oder weniger Wohnungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden. Die BRK-Minderheit wiederum schlägt fünf Wohnungen als Grenze vor, während die WAK-Minderheit diese Grenze auf weniger als acht Wohnungen festlegen möchte.

So stark die Differenzen sind, so zahlreich sind auch die Änderungsvorschläge, die in den vier Revisionsvorschlägen zum Teil bis in kleine Details reichen. Auf den Grossen Rat wartet voraussichtlich bereits in seiner Aprilsitzung eine ausgesprochen komplexe Debatte.

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