Basel Grundsatzdebatte um Abfallentsorgungsmonopol im Grossen Rat

dosp, sda

7.12.2022 - 18:17

Die kantonale Basler Abfallentsorgung soll auch Gewerbekehricht einsammeln.
Die kantonale Basler Abfallentsorgung soll auch Gewerbekehricht einsammeln.
Bild: Keystone

Der Basler Grosser Rat hat am Mittwoch das Abfallentsorgungsmonopol des Kantons auf Gewerbekehricht von Unternehmen mit bis zu 250 Stellen ausgeweitet und entsprechende Mittel bewilligt. Er revidierte damit einen Beschluss aus dem Jahr 2020.

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Die Debatte drehte sich entlang eines Grabens zwischen den bürgerlichen Fraktionen der SVP, FDP und LDP auf der einen, sowie SP, GAB, GLP und Mitte/EVP auf der anderen Seite.

Die gewerbefreundliche bürgerliche Ratsseite forderte eine Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts. Das sei keine Kernaufgabe des Staates, sagte der Sprecher der SVP-Fraktion dazu. Ausserdem könnten Private den Bedürfnissen der Gewerbebetriebe besser entsprechen.

Synergien bei Abfallentsorgung

Die Sprecherin des GAB widersprach dieser Aussage. Sie verwies auf die 2016 revidierte Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen des Bundes, die explizit ein Monopol bei der Entsorgung von «nicht betriebsspezifischem Gewerbekehricht» von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen einfordert. Allerdings lässt es die Verordnung, ob dies der Staat selber übernimmt oder an ein konzessioniertes Unternehmen delegiert.

Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) des Grossen Rates plädierte aus Klimaschutzgründen für ein Staatsmonopol. Wenn die kantonale Abfallentsorgung den Haushaltskehricht zusammen mit dem Gewerbekehricht einsammeln könne, würden Synergien genutzt. Zudem könnte vermieden werden, dass die gleichen Strassen von den kantonalen und den privaten Entsorgungsfahrzeugen doppelt befahren werden müssten.

Ausweitung des staatlichen Entsorgungsangebots

Dieser Argumentation schlossen sich die Regierung und die Ratsmehrheit an. Sie lehnten einen Rückweisungsantrag der SVP klar ab. Schliesslich wurden die für die Ausweitung des staatlichen Entsorgungsangebots notwendigen Mittel von jährlich 1,4 Millionen Franken mit 58 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen bewilligt.

Der Grosse Rat korrigierte damit einen knapp ausgefallenen Beschluss aus dem Jahr 2020. Damals hatte der Rat den Regierungsrat mit einem Modell beauftragt, das monopolähnliche private Entsorgungsunternehmen mit einschliesst.