Referendum Hafenbecken-Komitee reicht Beschwerde beim Basler Appellgericht ein

SDA

17.3.2020 - 11:16

Das Komitee, das gegen das Hafenbecken 3 in Basel das Referendum ergriffen hat, will den von der Regierung festgesetzten Abstimmungstermin nicht akzeptieren. Es hat deshalb beim Appellationsgericht eine Beschwerde eingereicht.

Mit der überstürzten Ansetzung des Abstimmungstermins auf den 17. Mai verletzte die Regierung «elementare Volksrechte», teilte das Komitee «Nein zum Hafenbecken 3» am Dienstag mit. Aus Sicht des Komitees ist gesetzlich klar geregelt, dass ein Abstimmungstermin erst nach Zustandekommen des Referendums festgelegt werden darf.

Die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Hafenbecken 3 läuft noch bis Ende März. Die Regierung hat die Abstimmung über den 115 Millionen-Franken-Kredit jedoch bereits vor einer Woche festgelegt.

Dem Komitee, das den 17. Mai als Abstimmungstermin schon im Vorfeld als zu früh kritisiert hatte, kam die Regierung insofern entgegen, als sie die Frist für die Einreichung des Textes für das Abstimmungsbüchlein um sechs Tage verlängerte. Nach Ansicht des Komitees steht jedoch zu wenig Zeit für eine angemessene Diskussion über die Vorlage zur Verfügung. Der Eindruck dränge sich auf, dass die Regierung das umstrittene Geschäft über das Knie brechen wolle, heisst es im Communiqué.

Den Kredit für das Hafenbecken 3 hatte der Grosse Rat am 12. Februar mit 78 gegen 12 Stimmen bewilligt. In der Folge ergriff das Komitee, dem unter anderem Naturschützer, Schiffsführer und Quartierbewohner angehören, das Referendum gegen diesen Parlamentsbeschluss. Die nötigen 2000 Unterschriften sind noch nicht eingereicht worden.

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