Die Stadt Solothurn muss das Baugesuch des Kantons für die erweiterte Zwischennutzung des Kapuzinerklosters in Solothurn noch einmal bearbeiten. Das Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde des Kantons gegen die Ablehnung des Baugesuches durch die Stadt gut.
Die letzten Kapuziner hatten 2003 das Kloster verlassen. Seither werden die Klosteranlagen zwischengenutzt. Das Hochbauamt des Kantons wurde beauftragt, eine neue Trägerschaft und Nutzung für das rund 450 Jahre alte Kloster zu finden.
2007 reichte der Kanton Solothurn als Grundeigentümer ein Baugesuch für die Zwischennutzung ein. Derzeit wird die Anlage für Anlässe sowie von einem Projekt genutzt, das unterstützungsbedürftigen Menschen und Asylsuchende Hilfe bei der (Re-)Integration in Arbeitsprozesse anbietet.
Gegen ein vom Kanton eingereichtes Baugesuch für die Ausweitung der heutigen Aktivitäten erwuchs Opposition aus Kreisen der Bevölkerung. Kritisiert wurde an den Plänen die fehlende Zonenkonformität. Vor einem Jahr hiess die Baukommission der Stadt Solothurn aus diesem Grund die Einsprachen gegen die kantonalen Pläne teilweise gut.
Eine gegen diese Verfügung vom kantonalen Hochbauamt eingereichte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht nun gutgeheissen, wie die Solothurner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Die Verfügung der Stadt Solothurn wurde aufgehoben. Die Baukommission der Stadt muss das Gesuch um eine erweiterte Zwischennutzung erneut beraten.
Der Kanton möchte die Liegenschaft mittelfristig verkaufen. Der Unterhalt kostet jährlich rund 150'000 Franken, während der Ertrag aus Vermietungen und aus der Zwischennutzung nur rund 20'000 Franken ausmacht. Laut «Solothurner Zeitung» kostet die Sanierung und der Ausbau der weitläufigen Liegenschaft zudem über 20 Millionen Franken.
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