Waldbrandgefahr Im Aargau gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand

SDA

17.4.2020 - 15:52

Im Kanton Aargau besteht wegen der Trockenheit gemäss Behördenangaben eine grosse Waldbrandgefahr. Daher gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.

Dieses Verbot gilt auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern, wie das zuständige Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Freitag mitteilte. Die Gemeinden können zusätzliche, verschärfte Verbote erlassen.

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung, der Abteilung Wald des Baudepartements und des Kantonalen Führungsstabs erhöhten nach einer Lagebeurteilung die Gefahrenstufe von der Stufe 3 («erheblich») auf die Stufe 4 («gross»).

Der Grund für diesen Entscheid sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Trockenheitssituation und die Wetterprognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen, wie es im Communiqué weiter heisst. Die stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöhe die Gefahr zusätzlich.

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