Coronavirus – AargauIn kleinen Aargauer Schulzimmern gilt Maskenpflicht
SDA
5.8.2020 - 14:51
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Studierende der Höheren Fachschulen im Aargau müssen ab dem nächsten Montag eine Maske tragen, wenn das Klassenzimmer zu klein ist, um die vorgeschriebenen Abstände einhalten zu können.
Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern solle möglichst beachtet werden, schrieb Bildungsdirektor Alex Hürzeler in einer Weisung, die am Mittwoch auf der Website des Kantons publiziert wurde. In den Klassenräumen müsse es für jede Person eine Fläche von 2,25 Quadratmetern geben. Werde diese Vorgabe unterschritten, bestehe Maskenpflicht für alle Anwesenden.
Für Lehrpersonen könnten als Alternative auch Trennwände aus Plexiglas eingesetzt werden, schrieb Hürzeler weiter. Zudem dürfen Lehrer und Schulleitungen eine Maskenpflicht anordnen, wenn die Abstandsregeln in bestimmten Situationen nicht eingehalten werden können.
Die Schüler müssen die Masken laut Hürzeler selbst mitbringen. Für die Beschaffung der Masken für Lehrpersonen ist hingegen der Arbeitgeber zuständig.
Keine Maskenpflicht in der Volksschule
In der Volksschule gilt die Maskenpflicht nach Angaben des Kantons nicht. Auf dieser Stufe dürften sich die Schüler «weitgehend normal» verhalten. Im Kontakt mit den Lehrern sollten sie jedoch den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Für Schüler und Lehrer aller Stufen gilt weiterhin, dass sie die Hygieneregeln gegen die Ausbreitung des Coronavirus einhalten müssen. Dazu gehören etwa das Händewaschen und der Verzicht auf das Händeschütteln.
Zur Sekundarstufe II zählen Berufsfachschulen, Berufsvorbereitungsjahre, Berufsmaturitätsschulen, Gymnasien, Fachmittelschulen, überbetriebliche Kurszentren und Lehrwerkstätten.
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