Grosser Rat AG Kanton Aargau modernisiert und aktualisiert sein Steuergesetz

SDA

25.6.2019 - 16:34

Das Aargauer Steuergesetz wird auf den neusten Stand gebracht. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag in erster Lesung zahlreiche Neuerungen sowie Anpassungen an das Bundesrecht mit 123 zu 0 Stimmen genehmigt. Trotz dieses klaren Resultates setzte es bei der Einführung des gesetzlichen Grundpfandrechtes grosse Diskussionen ab.

Die wesentlichsten Neuerungen, welche Bundesbestimmungen auslösten, betreffen das Quellensteuerverfahren und die Liegenschaftsunterhaltskosten, welche durch das Energiegesetz des Bundes erweitert wurden. Zudem wurde eine Anpassung an die neue Rechtsprechung des Bundesgerichts erforderlich.

Nebst den zwingend erforderlichen Anpassungen beantragte der Regierungsrat dem Parlament einige zweckmässige Neuerungen sowie verschiedene Anpassungen des Steuergesetzes.

Mit diversen Bereinigungen werden ausserdem Präzisierungen vorgenommen und Doppelspurigkeiten ausgeräumt. Die Regierung rechnet bei der Umsetzung des neuen Gesetzes mit geringen Mehr- und Mindereinnahmen. Unter dem Strich ergibt sich laut den Berechnungen ein praktisch neutrales Ergebnis.

Steuerabzug für Krankenkassenprämien

Grundsätzliche Opposition erwuchs den Vorschlägen der Regierung nicht. Allerdings wurden der Regierung im Hinblick auf die zweite Lesung Prüfungsanträge mitgegeben. Darunter befand sich auch ein FDP/SVP-Antrag, die Höhe der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien neu festzulegen.

Das Aargauer Kantonsparlament hatte sich bei der Behandlung einer FDP/SVP-Motion vor einer Woche knapp und mit einem Stichentscheid der Präsidentin gegen eine Verdoppelung des Pauschalabzug für Krankenkassenprämien ausgesprochen.

Seilziehen um Grundpfandrecht

Umstritten war die Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes. Damit soll auch der Kanton Aargau wie fast alle andern Kantone über eine Sicherung der Steuern beim Verkauf von Liegenschaften erhalten.

Die vorberatende Kommission lehnte die Einführung dieses Instrumentes ab und schlug dem Rat vor, dass die Regierung noch einmal über die Bücher gehen soll. Der Rat entschied mit 64 zu 58 Stimmen, den entsprechenden Paragraphen vorerst im Gesetz zu belassen. Gleichzeitig wurden aber beide Prüfungsanträge überwiesen.

Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) sagte, dass der Kanton Aargau mit der Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes eine Chance für eine sinnvolle Lösung bekomme. Er verstehe die Diskussion darüber nicht, zumal der Aargau einer der letzten Kantone sei, der dieses Instrument einführen will.

Parallel zur Steuervorlage 17

Die Teilrevision des Steuergesetzes erfolgt parallel zur Steuervorlage 17. Es wurden aber zwei getrennte Anhörungsverfahren durchgeführt und dem Grossen Rat zwei Botschaften präsentiert. Beide Gesetzesänderungen sollen grösstenteils auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die von der Steuervorlage 17 des Bundes verursachten Anpassungen hatte der Grosse Rat Anfang Mai in erster Lesung durchberaten.

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