Der Kanton Aargau schliesst sich anderen Kantonen sowie dem Bund und Gemeinden an und unterzeichnet die Charta der Lohngleichheit. Wie eine Analyse 2012 ergab, wird dem Prinzip der Lohngleichheit in der Verwaltung des Kantons Aargau schon seit längerem nachgelebt.
Mit der Unterzeichnung der Charta tue der Kanton Aargau seine Entschlossenheit kund, auch in Zukunft für Lohngleichheit innerhalb der kantonalen Verwaltung und der Gerichte zu sorgen, wird Finanzdirektor Markus Dieth, oberster Personalchef des Kantons, in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag zitiert. Die nächste Überprüfung der Lohngleichheit soll nächstes Jahr durchgeführt werden.
Die Charta der Lohngleichheit wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset und Regierungsmitgliedern aus 25 Kantonen und Gemeinden lanciert. Sie steht allen Kantonen und Gemeinden zur Unterzeichnung offen. Inzwischen haben der Bund, bereits 14 Kantone und 50 Gemeinden die Charta unterzeichnet.
Die Charta bekräftigt den Willen der unterzeichnenden Behörden, Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in ihrem Einflussbereich umzusetzen. Die Unterzeichnenden setzen sich für die Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) ein. Konkret bedeutet die Unterzeichnung der Charta regelmässiges Überprüfen der Lohngleichheit.
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