Wald Kanton Aargau will Waldgrenzen überall genau festlegen

SDA

2.11.2017 - 12:36

Aarau

Im Kanton Aargau soll künftig überall festgelegt werden, wo ein Waldgebiet anfängt und wo es aufhört. Damit soll die ungeplante Ausdehnung des Waldes verhindert werden.

Bisher wurde im Kanton Aargau mit zwei verschiedenen Ellen gemessen. Der Waldrand entlang von Baugebieten ist in Form von Waldgrenzenplänen verbindlich festgelegt. Dies betrifft aber nur Waldränder von einer Länge von 450 Kilometern.

Für den Rest der gesamten Aargauer Waldrandlänge von rund 4200 Kilometern gilt der dynamische Waldbegriff. Weil Wald nicht einfach gerodet werden kann, dehnt sich der Wald in solchen Gebieten stetig aus. 3000 der 3750 Kilometer mit dynamischen Waldrändern liegen entlang von Landwirtschaftszonen.

Die stete Ausdehnung der Waldfläche soll nun verhindert werden, indem die statischen Waldgrenzen in einem einheitlichen Verfahren und in einem gesamtkantonalen Waldgrenzenplan festgelegt werden. Eine entsprechende Botschaft überwies die Aargauer Regierung am Freitag dem Grossen Rat.

Der neue Aargauer Waldgrenzenplan soll künftig die rechts- und grundeigentümerverbindliche Grundlage für alle öffentlich-rechtlichen Planungen und Entscheide im Zusammenhang mit Wald bilden, definiert die Regierung das Ziel ihrer Vorlage.

Die erste Beratung im Aargauer Kantonsparlament soll noch diesen Winter erfolgen. Das Inkrafttreten der Änderungen des kantonalen Waldgesetzes ist für den 1. Januar 2019 terminiert.

Gemäss dem nationalen Waldgesetz gelten bestockte Flächen, die grösser als 600 Quadratmeter, breiter als 12 Meter und älter als 15 Jahre sind, als Wald.

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