Landrat BL Kein Vierspur-Verbot für Ausbau der Baselbieter Rheinfelderstrasse

SDA

13.6.2019 - 16:14

Die Sanierung der Kantonsstrasse durch den Hardwald soll ohne prinzipielle Einschränkungen geplant werden können. Der Baselbieter Landrat entschied sich am Donnerstag gegen die Überweisung von Vorstössen, die ein vorsorgliches Verbot eines Ausbaus auf vier Spuren forderten.

Unbestritten ist, dass die in die Jahre gekommene Rheinfelderstrasse durch den Hardwald saniert werden muss. Insbesondere war man sich im Landrat einig, dass beim Grundwasserschutz baulicher Nachholbedarf herrscht.

Ausgangspunkt für eine Petition und eine Motion war eine Informationsveranstaltung der beiden Basler Kantonsregierungen und des Bundesamts für Strassen (Astra) im November 2018. Linke und grüne Politiker sahen sich nach eigenen Angaben durch eine Randbemerkung aufgeschreckt, wonach der Kanton Baselland neben dem Ausbau der Autobahn A2 einen Ausbau der parallel verlaufenden Kantonsstrasse auf vier Spuren in Betracht ziehe.

Dies bewegte die SP und den VCS beider Basel zur Lancierung einer vorsorglichen Petition mit dem programmatischen Titel «Keine vierspurige Schnellstrasse – für den Schutz des Hardwalds». Die SP reichte parallel dazu eine gleichlautende Motion ein.

Misstrauen der Linken und Grünen

Die Petenten liessen sich nicht beruhigen durch Aussagen von Kantonsbehörden, die Strasse werde gegenüber heute nicht verbreitert und eine vierspurige Nutzung allenfalls während der Bauzeit der A2 in Betracht gezogen. Sprecher der Linken und Grünen äusserten ihr Misstrauen gegenüber diesen Aussagen. Man habe bereits die Erfahrung machen müssen, dass temporäre zu definitiven Veränderungen mutierten, sagte die Motionärin.

Die Bürgerlichen warfen den Petenten vor, ein «Denkverbot» zu statuieren. Das Strassensanierungsprojekt befinde sich erst in einem unausgegorenem Status. Die Diskussion könne wieder aufgenommen werden, wenn ein konkretes Projekt vorliegt.

Die Regierung wäre bereit gewesen, die Petition beziehungsweise die Motion als unverbindliches Postulat entgegen zu nehmen. Baudirektorin Sabine Pegoraro betonte, dass nie vom Ausbau der Rheifelderstrasse zu einer vierspurigen Schnellstrasse die Rede gewesen sei. Aber die Option, die Kantonsstrasse in Notfällen als Überlaufgefäss zu nutzen, wolle man sich nicht grundsätzlich verbauen lassen.

Die Landratsmehrheit entschied sich am Ende mit deutlichem Mehr grundsätzlich gegen die Überweisen der Vorstösse, sei es als verbindliche Motion oder als Postulat.

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