BundesgerichtKnabe führt Zaubertrick mit Kerze vor: Schuld am Brand bestätigt
ga, sda
2.5.2022 - 12:01
Das Aargauer Obergericht hat einen Minderjährigen zu Recht wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen das Urteil ab. Zum Brand in einer Wohnung im Erdgeschoss war es Anfang 2020 gekommen.
ga, sda
02.05.2022, 12:01
SDA
Das Feuer brach gemäss dem kriminaltechnischen Fachbericht im Kinderzimmer aus. Am Nachmittag vor dem Brand hielten sich nur der damals Elfjährige und sein Vater in der Wohnung auf, wie aus den am Montag publizierten Erwägungen des Bundesgerichts hervorgeht.
Der Knabe habe seinem Vater im Wohnzimmer einen Zaubertrick mit einer Kerze vorgeführt. Zuvor habe er die Kerze im Kinderzimmer geholt, hielt das Jugendgericht fest.
Auch wenn der Knabe die Kerze erst im Wohnzimmer angezündet haben wolle, würden die gesamten Umstände nur den Schluss zu lassen, dass er vorher im Kinderzimmer mit einer Brandquelle hantiert habe. Der Brand führte zu einem Schaden an der Wohnung und an einem vor dem Haus parkierten Auto.
Alle Instanzen bestätigen Urteil
Das Jugendgericht Zofingen verurteilte den Knaben im Oktober 2020 wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst und erteilte ihm einen Verweis. Es verpflichtete den Knaben, der Versicherung einen Schadenersatz von 2531 Franken zu bezahlen.
Es auferlegte dem Knaben die Verfahrenskosten im symbolischen Betrag von 100 Franken. Die Forderungen der Gebäudeversicherung wurden auf den Zivilweg verwiesen.
Das Aargauer Obergericht wies Berufung gegen den Entscheid des Jugendgerichtes ab. Das Bundesgericht stützt nun den Entscheid. Es weist die Beschwerde ab.
In der Beschwerde wurde vor allem geltend gemacht, die Strafuntersuchung sei voreingenommen geführt worden. Die Schuld des Knabens am Brand sei nicht ausreichend erwiesen, hiess es sinngemäss weiter. In der Beschwerde war auch von Willkür die Rede.
Das sind Argumente und Vorwürfe, die das Bundesgericht als nicht begründet und als nicht nachgewiesen zurückweist. (Urteil 6B_265/2022 Urteil vom 7.4.2022)
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