Planungsfehler Kunsteisbahn-Posse von Aarau: Verantwortliche kassieren Bussen

SDA

29.11.2018 - 09:50

Die Posse um Öffnungszeiten der Kunsteisbahn Aarau (Keba) in Suhr AG hat nun auch strafrechtliche Konsequenzen. Vier Beschuldigte sind wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz per Strafbefehl zu Bussen von 2000 und 1000 Franken verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte einen weiteren Beschuldigten wegen Begünstigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 1400 Franken, wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft drei in den Jahren 2016 und 2017 verantwortlichen Vertretern der Keba AG vor, mit den weit in die Abendstunden reichenden Betriebszeiten bewusst gegen die damals bewilligten Zeiten verstossen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die drei Beschuldigten per Strafbefehl wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Baugesetz zu einer Busse von je 2000 Franken.

Baurechtliche Verstösse nicht geahndet

Dem vierten Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft Begünstigung vor. Die Ermittlungen zeigten gemäss Staatsanwaltschaft, dass er in seiner damaligen Funktion als Ressortverantwortlicher für Bau, Verkehr und Planung der Gemeinde Suhr mehrfach davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Keba nach der Eröffnung der neuen Kunsteisbahn regelmässig und massiv gegen die bewilligten Zeiten verstiess.

Trotz dieses Wissens habe sich der Beschuldigte entschieden, diese baurechtlichen Verstösse weder zu verfolgen noch zu ahnden. Der ehemalige Gemeinderat wurde wegen Begünstigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 1400 Franken verurteilt.

Ein fünfter Beschuldigter wurde wegen fahrlässiger Missachtung des Baugesetzes zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Er habe es in seiner damaligen Funktion als Gesamtbauleiter zugelassen, dass ein Lüftungsblock ohne vorherige Baubewilligung eingebaut worden sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gesamtbauleiter vor, dass ihm bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit das Fehlen der Baubewilligung hätte auffallen müssen. Daher hätte er den so nicht bewilligten Einbau verhindern können. Ein entsprechendes Baugesuch wurde erst nachträglich im April 2017 gestellt und dann Ende September bewilligt.

Folgenreicher Behördenlapsus

Die Kunsteisbahn Aarau, die auf dem Gemeindegebiet von Suhr liegt, war für 20 Millionen Franken totalsaniert und im November 2016 eröffnet worden. Wegen eines Fehlers der Aarauer Stadtbehörden musste die Kunsteisbahn im Winter 2017 zunächst um 16.30 Uhr schliessen. Die Sportclubs konnten in der Folge nicht mehr am Abend in der Halle trainieren.

Beim ersten Baubewilligungsverfahren war statt der gewünschten Betriebszeit die Öffnungszeit für das allgemeine Eislaufen im Gesuch aufgeführt worden. Mit einem zweiten, nachträglich eingereichten Baugesuch versuchten die Aarauer Stadtbehörden den Fehler auszubügeln.

Im Sommer 2017 bewilligte der zuständige Gemeinderat von Suhr als Übergangslösung erweiterte Betriebszeiten. Die Halle kann nun bis 22 Uhr benutzt werden.

Das Baugesuch, mit dem im Februar 2016 um verlängerte Betriebszeiten ersucht worden war, war bei der Eröffnung der Kunsteisbahn noch nicht bewilligt. Trotzdem liessen die Verantwortlichen der Keba AG sowohl das Aussenfeld als auch die Eishalle weit länger für den Spiel- und Kunsteislaufbetrieb offen, als es die damals geltenden Betriebszeiten zuliessen.

Im Juli 2017 ging in diesem Zusammenhang bei der Staatsanwaltschaft Aargau eine anonyme Anzeige ein, die sich gegen die Keba-Verantwortlichen und den Gemeinderat Suhr richtete.

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