Die Einführung gleichlautender Spitallisten in den beiden Basel wird als Folge der ausserordentlichen Lage wegen der Coronavirus-Pandemie verschoben. Mit der interkantonalen Koordination der Vergabe von Spitalleistungen soll die Überversorgung auf gewissen Gebieten abgebaut werden.
Geplant war ein Anhörungsverfahren im März, wie die Gesundheitsdirektionen beider Basel am Mittwoch mitteilten. Am 19. März hatte die Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler beantragt, die Einführung der gleichlautenden Spitallisten zu verschieben. Die beiden Gesundheitsdirektoren hätten dem Antrag angesichts der besonderen Umstände zugestimmt.
Das Inkrafttreten der gleichlautenden Spitallisten wird gemäss Mitteilung auf den 1. Juli 2021 verschoben. Der Start der rechtlichen Anhörung der Spitäler wurde neu auf den 10. August angesetzt. Diese Gespräche und die damit verbundenen Arbeiten würden voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 andauern. Danach werde die Erfassung der gemeinsamen Spitallisten in Angriff genommen.
Im Kanton Basel-Stadt müssen nun die bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Leistungsaufträge und Leistungsvereinbarungen um ein halbes Jahr, also bis zum 30. Juni 2021, verlängert werden. Die Basler Regierung hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Kanton Baselland sind die Vereinbarungen nicht befristet, können also ohne Regierungsratsbeschluss weiterlaufen.
Zentrales Anliegen der gleichlautenden Spitallisten ist der Abbau von Überangeboten. Im Gesundheitsraum beider Basel würden bestimmte Spitalbehandlungen «deutlich häufiger» in Anspruch genommen als in der übrigen Schweiz, hält ein Bericht der Gesundheitsdirektionen beider Basel fest. Dieser stützt sich auf eine Analyse des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan).
Zurück zur Startseite