Landrat BL Landräte sollen in Krisenzeiten in Abwesenheit abstimmen können

dosp, sda

22.4.2021 - 10:54

Mitglieder des Baselbieter Kantonsparlaments sollen in akuten Krisenzeiten auch in Abwesenheit abstimmen können.
Mitglieder des Baselbieter Kantonsparlaments sollen in akuten Krisenzeiten auch in Abwesenheit abstimmen können.
Keystone

Mitglieder des Baselbieter Landrats sollen in Krisenzeiten auch in Abwesenheit abstimmen können. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag in seinem pandemiebedingten Exil im Basler Kongresszentrum eine entsprechende Ergänzung des Landratsgesetzes in erster Lesung stillschweigend abgesegnet.

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Dabei sollen aber die Hürden für diese Ausnahmebewilligung hoch gesteckt werden, wie es in der Vorlage der Geschäftsleitung des Landrats heisst. Ratsmitglieder sollten wenn immer möglich physisch an den Parlamentssitzungen teilnehmen. Nur wenn viele Abwesenheiten in einer Krisensituation das Stärkenverhältnis der Fraktionen oder die Vertretung der Regionen deutlich ins Ungleichgewicht bringen würden, sollen virtuelle Abstimmungen möglich werden.

Die Möglichkeit, in Abwesenheit abstimmen zu können, soll demnach explizit nur als Ausnahmeregelung für ausgeprägte Notsituationen ins Gesetz aufgenommen werden. Wenn bloss vereinzelte Mitglieder zum Beispiel wegen einer Quarantäneverordnung zu Hause bleiben müssen, soll sie nicht zur Anwendung kommen. Auch wird jeweils ein Beschluss der anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier erforderlich sein.

Die Ergänzung des Landratsgesetzes war im Rat unbestritten. Mehrere Fraktionsvertreter sprachen von einem sinnvollen Gesetz, das die demokratische Mitwirkung auch in grossen Krisensituationen gewährleisten könne, aber hoffentlich nie zur Anwendung kommen werde. Der Sprecher der FDP-Fraktion betonte aber, dass diese Ausnahmeregelung kein Türöffner für ein digitales Parlament sein dürfe.