Baselland soll ein neues Gesetz für ein systematisches Controlling von Empfängern von Staatsbeiträgen erhalten. Der Landrat hat den Gesetzesentwurf am Donnerstag in zweiter Lesung ohne Änderungen beschlossen. Weil das 4/5-Mehr verpasst wurde, kommt die Vorlage an die Urne.
Dass der Kanton Subventionsempfänger, die als Dritte eigentliche Staatsaufgaben übernehmen, genau kontrollieren soll, war unbestritten. Das Gesetz betrifft eine Summe von 620 Millionen Franken, die der Kanton pro Jahr vergibt.
Kritisch blieb die FDP: Sie hatte schon in der ersten Lesung einen unvorhersehbaren Aufwand befürchtet und würde das Controlling lieber über das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) regeln. Sie lehnte die Vorlage auch in der zweiten Lesung ab.
Schon vorab hatte die Finanzkommission einige Punkte aus der Regierungsvorlage bereinigt. Unter anderem wurde der Beitrags-Schwellenwert, der die Beitragsempfänger dazu verpflichtet, Gewinne beziehungsweise Rücklagen separat auszuweisen, von 20'000 auf 100'000 Franken erhöht.
Andere Änderungsanträge waren in der Kommissionsberatung abgelehnt worden. Nicht gestrichen wurden etwa die Regeln, dass Finanzhilfe «wenn möglich» als «Anschubfinanzierung» zu verstehen sei, und dass Beiträge «in der Regel höchstens für vier Jahre» ausgerichtet werden.
Der Landrat führte in der zweiten Lesung keine inhaltliche Debatte mehr. Der Gesetzesentwurf wurde am Ende mit 60 gegen 19 Stimmen bei vier Enthaltungen gutgeheissen.
Damit wurde allerdings das Vierfünftelmehr verpasst, mit dem eine Volksabstimmung weggefallen wäre. In der Schlussabstimmung war die Zustimmung dann mit 59 gegen 19 Stimmen fast gleich.
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