Im Kanton Basel-Stadt soll die Benutzung von Lautsprecheranlagen auf öffentlich Grund nicht vollständig liberalisiert werden. Vielmehr soll dafür nach 22 Uhr eine Bewilligung notwendig sein.
Dies beantragt die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rats dem Parlament, wie sie am Freitag mitteilte. Mit einer Bewilligungspflicht ab 22 Uhr könne dem berechtigten Bedürfnis der Anwohner nach Nachtruhe Rechnung getragen werden. Denn solche Bewilligungen sollen nur in Ausnahmefällen erteilt werden.
Die Regierung dagegen hatte im Zuge der Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes die vollständige Aufhebung der bestehenden Bewilligungspflicht für Lautsprecheranlagen auf Allmend beantragt. Sie erfüllte damit einen Auftrag des Parlaments, das 2017 mit einer Motion die Aufhebung des faktischen Verbots von lautem Musikhören mit dem Smartphone auf öffentlichem Grund forderte.
Wer Lärm verursacht, soll nach Ansicht der JSSK indes nicht gleich gebüsst mehr. Vielmehr soll vor der Bestrafung eine behördliche Mahnung ausgesprochen werden. Dies entspricht laut Kommission der bewährten aktuellen polizeilichen Praxis.
Den Beginn der Nachtruhe - ausser für Lautsprecher - will die JSSK dagegen von 22 auf 23 Uhr verschieben, dies für alle Wochentage. "Es ist sinnvoll, das Übertretungsstrafgesetz dem normalen Alltag der (arbeitenden) Bevölkerung anzupassen" hält die Kommission in ihrem Bericht zur Totalrevision des von 1978 stammenden Gesetzes mit.
Zurück zur Startseite