Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft erhalten künftig individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen. Der Landrat hat am Donnerstag Änderungen am kantonalen Lohnsystem verabschiedet.
Die Teilrevision des Personaldekrets beschloss das Parlament mit 51 zu 31 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit wird der bisherige Erfahrungsstufenanstieg abgelöst. Neu wird die Systematik der «stufenlosen Lohnbänder» eingesetzt. Die Änderungen sollen per Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden.
In der Eintretensdebatte Ende Januar hatten sich SP, Grüne/EVP und GLP/G-U gegen die Vorlage ausgesprochen. Gegner argumentierten, dass der Systemwechsel Auswirkung auf die Motivation und die Teamarbeit habe. Fraglich sei zudem, ob sich der grosse Aufwand rechne, wenn es um «nur» 1 Prozent der Gesamtlohnsumme gehe.
Befürworter der Änderung zeigten sich dagegen überzeugt, dass mit Zielvereinbarungen, die an Geld gebunden sind, Verbesserungen erreicht werden. Es sei richtig, dass eine speziell gute Leistung entsprechend honoriert werde, eine schlechte Leistung dagegen nicht.
Rückweisung abgelehnt
In der am Donnerstag wiederaufgenommenen Debatte stellte die SP einen Rückweisungsantrag, der vom Parlament mit 53 zu 31 Stimmen angelehnt wurde. Die SP wollte mit der Rückweisung an die Personalkommission eine Optimierung des vorhandenen Systems erreichen und das «Experiment» eines Systemwechsels verhindern.
Weitere Anträge der SP lehnte der Landrat ebenfalls deutlich ab. Die Partei wollte eine paritätische Kommission einsetzen, die periodisch Bericht erstattet und Empfehlungen abgibt. Zudem hätte auf Gesetzesebene festgehalten werden sollen, dass gleichviel Geld für Lohnerhöhungen zur Verfügung steht wie bislang.
Neues Mitarbeitendengespräch
Mit den Änderungen wird die jährliche individuelle Lohnentwicklung durch die «Lage im Lohnband» bestimmt und direkt mit der Beurteilung der Mitarbeitenden verknüpft. Ein überarbeitetes Mitarbeitendengespräch (MAG) wird in der Kantonsverwaltung seit vergangenem Sommer eingesetzt. Es soll ab 2020 lohnrelevant werden.
Konkret erhalten die Mitarbeitenden eine B, A oder A+ Qualifikation. Gemäss Modellrechnung steigt bei der besten Bewertung der Lohn etwas weniger schnell als bisher. Mitarbeitenden mit einer B-Qualifikation erhalten keine Lohnerhöhung.
Beibehalten werden die Spannweiten der aktuellen Lohnklassen sowie die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen. Für individuelle Lohnentwicklungen sollen finanzielle Mittel im gleichen Umfang zur Verfügung stehen wie bisher: Das sind rund 1 Prozent der Gesamtlohnsumme, was derzeit rund sechs Millionen Franken entspricht.
Bei Lehrpersonen umstritten
Umstritten ist die Umsetzung bei Lehrerinnen und Lehrern. Eine Arbeitsgruppe arbeitet an Lösungsvorschlägen für eine Überarbeitung der MAG für Lehrpersonen. Knacknuss ist die Beurteilung der Leistung. Für die Lehrerinnen und Lehrer soll das MAG deshalb verspätet lohnrelevant werden. Ein Spezialprojekt läuft beim Personalamt zudem zum Gericht.
Das aktuelle Lohnsystem des Kantons Basel-Landschaft war in den Grundzügen in den 1970er-Jahren eingeführt worden. 2001 hatte man es im Rahmen einer Teilrevision des Personaldekrets modernisiert.
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