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Coronavirus – Aargau Maskentragpflicht an den Aargauer Volksschulen entfällt

Aargauer Schülerinnen und Schüler müssen ab dem 14. Februar keine Maske mehr tragen. Der Aargauer Regierungsrat hebt die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler an der Volksschule auf. Die Lehrpersonen hingegen müssen gemäss Bundesverordnung weiterhin eine Maske tragen – ebenso alle Personen an den Berufsfach- und Mittelschulen.
Für die Aargauer Schulen sei es zudem möglich, Lager durchzuführen, sofern sie ein Schutzkonzept haben, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Maskentragpflicht und Schutzmassnahmen gelten für Erwachsene weiterhin in den Innenräumen bei Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Diese Einrichtungen fallen unter das Bundesgesetz.
Für schnelle Aufhebung der Massnahmen
In ihrer Vernehmlassungsantwort befürwortet die Aargauer Regierung zudem, dass der Bund die Corona-Schutzmassnahmen schnell und in einem Schritt aufhebt. Nur falls sich die epidemiologischen Lage bis Mitte Februar verschlechtere, würde die Regierung eine Aufhebung in zwei Schritten «als prüfenswert» erachten, heisst es in der Stellungnahme.
Die Aargauer Regierung spricht sich zudem dafür aus, dass der Bund die Maskenpflicht im Detailhandel und staatlichen Dienstleistungsbetrieben aufhebt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr soll aus Sicht der Aargauer Regierung aber weiterhin bestehen bleiben.
Ebenso soll die Maskentragpflicht für Mitarbeitende und Besuchende in den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen auf nationaler Ebene beibehalten werden. Selbst wenn der Bund in Gesundheitsbetrieben die Maskentragpflicht aufheben sollte, würde die Aargauer Regierung diese Massnahme dennoch beibehalten.
chhi, sda