Im Kanton Aargau sind für die Corona-Erwerbsausfallentschädigung des Bundes bislang 7,6 Millionen Franken ausbezahlt worden. Die für die Abwicklung zuständige SVA Aargau erhielt 7870 Anmeldungen. 80 Prozent der Anmeldungen stammen von Selbständigerwerbenden.
Um die Betroffenen zu unterstützen, werden bei bereits zugesprochenen Leistungen die Entschädigungen jeweils zwei Mal pro Monat statt nur monatlich ausgelöst, wie die SVA Aargau am Dienstag weiter mitteilte. So verfügten die Betroffenen schneller über liquide Mittel.
Eher harzig angelaufen ist die vom Regierungsrat beschlossene Neuberechnung der Verbilligung der Krankenkassenprämien. Personen, deren wirtschaftlichen Verhältnisse sich um mindestens 20 Prozent verschlechtert haben, können eine Neuberechnung der Prämienverbilligung beantragen. Die übliche Wartefrist von sechs Monaten wurde wegen der Corona-Pandemie aufgehoben.
Bis anhin bewege sich die Zahl der Aargauerinnen und Aargauer, die eine Neuberechnung des Leistungsanspruchs beantragten, «auf eher tiefem Niveau», hält die SVA Aargau fest. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass die Zahl der Anträge in den nächsten Tagen und Wochen ansteigen werde.
Die SVA Aargau ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmung. Unter einem Dach und aus einer Hand gewährleistet sie im Auftrag des Bundes und des Kantons Aargau soziale Sicherheit mit einem Leistungsvolumen von über 2.6 Milliarden Franken pro Jahr. Die SVA Aargau zählt mehr als 400 Mitarbeitende.
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