NordschweizMillionenkredite im Kanton Aargau für zusätzliche Asylunterkünfte
roch, sda
20.9.2024 - 09:55
Für eine neue Asylunterkunft in Neuenhof AG sowie die Verlängerung der Unterbringung für junge Asylsuchende beantragt die Aargauer Regierung Kredite von rund 9,7 Millionen Franken. Der Kanton rechnet damit, dass allein für unbegleitete Minderjährige noch dieses Jahr 100 zusätzliche Plätze nötig sind.
20.09.2024, 09:55
20.09.2024, 13:47
SDA
Die Kapazitäten der Anlagen zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden seien beinahe ausgeschöpft, schreibt die Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat. Die kantonale Unterkunft in Neuenhof mit 90 Plätzen in drei Mehrfamilienhäusern müsse im Verlauf des Jahres 2025 einem Neubau weichen.
Der kantonale Sozialdienst habe die Möglichkeit ab Mitte 2025 während fünf Jahren eine Asylunterkunft mit 120 Plätzen in einer Containersiedlung anzumieten. Der Gemeinderat von Neuenhof unterstütze das Projekt im Quartier Webermühle. Der Regierungsrat beantragt für das Vorhaben einen Verpflichtungskredit 5,5 Millionen Franken.
Die Leistungsaufträge für die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern (UMA) in Vogelsang/Gebenstorf und Windisch will die Regierung verlängern. An den Standorten des Vereins Lernwerk sowie der Stiftung Sofa verzögerten sich die Bauvorhaben. Deshalb sei eine Weiterführung der insgesamt 70 Plätze mit Zusatzkrediten von 3,8 Millionen respektive 470'000 Franken Franken möglich.
Weil die Anfangsinvestitionen bereits geleistet wurden, habe das Departement Gesundheit und Soziales günstigere Tagessätze aushandeln können. Die Stiftung Sofa erhält ab der Verlängerung pro Platz und Tag 170 Franken (bisher 210 Franken), der Verein Lernwerk 138 Franken (bisher 162 Franken).
Regierungsrat rief Notlage aus
Seit Januar 2023 besteht im Aargau nach einem Entscheid des Regierungsrats eine Notlage bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Dies erleichtert dem Kanton, genügend Unterkünfte zu finden. Der Regierungsrat kann «im äussersten Notfall» die Gemeinden sowie Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichten, geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.
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