Ein Motorradfahrer ist mit Tempo 106 km/h am späten Mittwochabend auf einer Innerortsstrasse in Würenlingen AG gerast. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte das Motorrad des 26-jährigen Schweizers und eröffnete ein Strafverfahren gemäss Raserartikel.
Er musste auch den Führerausweis abgeben. Auf dieser Innerortsstrecke beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Motorradlenker war um 22.30 Uhr in die Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei Aargau geraten.
Mit dieser Kontrolle reagierte die Kantonspolizei gemäss eigenen Angaben vom Donnerstag auf wiederholte Meldungen über nächtlichen Motorenlärm und illegale Rennen in diesem Gebiet.
Den Führerausweis ebenfalls auf der Stelle abgeben musste ein 20-jähriger Schweizer, der am Steuer seines Autos mit 92 km/h gemessen worden war. Schliesslich nahm die Kantonspolizei einer 19-jährigen Frau den Lernfahrausweis ab, nachdem sie mit 78 km/h erfasst worden war.
Schnellfahrer auf Ausserortstrecken
Die Kantonspolizei kontrollierte am Mittwoch an mehreren Ausserortsstrecken die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmenden. Auf der Furttalstrasse zwischen Würenlos AG und Otelfingen ZH fand am Morgen die erste Kontrolle statt.
Kurz nach 07.30 Uhr erfasste die Kantonspolizei einen Automobilisten mit 130 km/h – statt wie höchstens erlaubt mit 80 km/h. Sie stoppte und verzeigte den Lenker auf der Stelle. Anschliessend nahm sie ihm den Führerausweis ab.
Einstweilen weiterfahren durften zwei Autofahrer, die mit 114 km/h und 119 km/h gemessen worden waren. Auch ihnen droht der spätere Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt.
Auch auf der Suhrentalstrasse zwischen Aarau und Unterentfelden gab es eine Geschwindigkeitskontrolle. Auf dieser Ausserortsstrecke erfasste das Radargerät einen Automobilisten mit 141 km/h. Der Lenker wurde verzeigt und musste seinen Führerausweis sofort abgeben.
Bei der Kontrolle in Lupfig und Birmenstorf wurde eine Autofahrerin mit 120 km/h gemessen, was die sofortige Führerausweisabnahme zur Folge hatte. Mit 118 km/h viel zu schnell gefahren war auch ein Automobilist. Nach einer Verzeigung konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er muss mit einem späteren Führerausweisentzug rechnen.
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