Grosser Rat BS Neues Basler Bürgerrechtsgesetz mit strengeren Bestimmungen

SDA

2.11.2017 - 12:00

Basel

Die baselstädtischen Regeln für die Einbürgerung von Ausländern werden verschärft. Der Grosse Rat hat am Donnerstag das kantonale Bürgerrechtsgesetz dem revidierten Bundesgesetz angepasst und Forderungen einer SVP-Initiative aufgenommen.

Die Bürgerrechtsgesetzes-Revision ist ein Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative der SVP, die das Parlament im März zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen hatte. Die Forderungen jener Initiative mit dem Titel "Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern" sind darin sowie in neuem Bundesrecht weitgehend umgesetzt.

Der Grosse Rat hatte indes im März zwei Punkte des 2016 eingereichten Begehrens für bundesrechtswidrig und daher ungültig erklärt. Zudem hat das Bundesgericht mit Urteilen inzwischen einzelne Punkte klärend erörtert. Die Initianten hatten angesichts dieser Ausgangslage bereits den Rückzug ins Auge gefasst.

Zu den vom Bund vorgegebenen Neuerungen zählt die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für eine Einbürgerung sowie Verschärfungen bei den Integrationskriterien und dem Leumund. Gewisse Erleichterungen gibt es dagegen bei Wohnsitzfristen. Das revidierte Bundesrecht tritt Anfang 2018 in Kraft.

Lange Debatte

In der Vorberatung durch die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission waren diverse Punkte kontrovers diskutiert und einige Entscheide sehr knapp gefällt worden. Im Parlamentsplenum wurde rund vier Stunden lang intensiv und teils grundsätzlich debattiert, meist entlang klassischer Parteipositionen.

Die SP plädierte für Offenheit, verwies auf Chancen der Schweiz durch Zuwandernde und stellte mit dem Grünen Bündnis Anträge zur Entschärfung namentlich der Bedingungen. Ein Dorn im Auge war letzterem das Erfordernis der Niederlassungsbewilligung, das teils eine deutliche Verschärfung gegenüber heute bringe.

Das Grüne Bündnis erinnerte an das Bundesziel, die innerschweizerische Mobilität zu erleichtern, denn viele wählten ihren Wohnsitz passend zum Arbeitsplatz. Daher seien zu lange Wohnsitzfristen pro Gemeinde nicht immer einfach zu erfüllen.

Rechte streng

Die SVP zeigte sich hingegen zufrieden mit der Vorlage - zumal die Initiative bei den Einbürgerungsvoraussetzungen, konkret den akzeptablen Vorstrafen, weniger streng sei als das neue Bundesrecht. Ein SVP-Grossrat, derzeit Basler Bürgerratspräsident, warnte vor Abschwächungen, die das Volk später an der Urne korrigiere.

Die FDP mahnte, das Kantonsparlament solle bei den Detailanträgen die Bürgergemeinde der Stadt respektieren sowie jüngere einschlägige Volksentscheide. Die LDP sprach von bloss noch "Peanuts", die der Stadtkanton nach der Bundesrechtsrevision überhaupt noch selber bestimmen könne; man solle das doch gleich ganz lassen.

Eine CVP-Grossrätin - die auch in der Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde sitzt - sagte, manche Einbürgerungswilligen wüssten am Ende des Verfahrens mehr über lokale Verhältnisse als manche Schweizer. Sie warnte vor unbedachten Änderungen der Erfordernisse, die in der Praxis unerwünschte Folgen haben könnten, etwa für Familien.

Linke unterlag

Am Ende wurden alle linken Anträge für Retuschen an den Bedingungen für die Einbürgerungen mit jeweils rund fünf Stimmen Differenz knapp abgelehnt, respektive mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen. Im Fokus standen Fragen zu Kenntnissen der deutschen Sprache und der Verhältnisse sowie die Schulkarriere.

Zu letzterem war ein Antrag der GLP erfolgreich. Diese schlug als Vertrautheitsnachweis vor, der Besuch der ganzen obligatorischen Schulzeit in der Schweiz und dabei der ganzen Sek-Stufe I in Basel-Stadt solle genügen. Justizdirektor Baschi Dürr warnte, diese Konstruktion könnte vor Bundesgericht allenfalls nicht standhalten. Das Parlament stimmte dennoch mit 53 gegen 35 Stimmen zu.

Am Ende beschloss der Grosse Rat mit 83 gegen 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, den so bereinigten kantonalen Gesetzesentwurf als Gegenvorschlag mit der Initiative dem Souverän unterbreiten. Dabei hat er stillschweigend das SVP-Volksbegehren zur Ablehnung empfohlen.

Parallel zur Gesetzesrevision hat der Kanton zusammen mit den Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen auch die Abläufe, Prozesse und Gebühren des Einbürgerungsverfahrens überprüft. Die Reform soll keine finanzielle Folgen haben und innerhalb der bestehenden Budgets per 2018 umgesetzt werden.

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