Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch den Volksauftrag zur sofortigen Absetzung der Verwaltungsrats der kantonalen Ausgleichskasse für ungültig erklärt. Der Rat folgte damit dem Antrag der Parlamentsleitung, die bei der Vorprüfung juristische Probleme festgestellt hatte.
Der Entscheid fiel mit 71 Ja zu 19 Nein deutlich. Gegen die Ungültigkeitserklärung hatte sich die SVP ausgesprochen, deren Fraktion geschlossen dagegen stimmte. «Gebt dem Volksauftrag eine Chance!» und «in dubio pro popolo – im Zweifel für das Volk», hatte Roberto Conti (SVP) die Mitglieder des Kantonsrats bei der vorangegangenen Diskussion aufgerufen.
Die Sprecher der anderen Parteien wiederholten, was die Ratsleitung bereits im April mitgeteilt hatte: Der Volksauftrag stehe im Widerspruch zu gleich mehreren Gesetzesbestimmungen. Die Absetzung des Verwaltungsrats der Ausgleichskasse gehe über die verfassungsmässigen Kompetenzen des Parlaments hinaus.
Spielregeln einhalten
Man dürfe nicht nur die 142 Personen sehen, die den Volksauftrag unterzeichnet hätten, sagte Michael Ochsenbein (Mitte), sondern müsse an alle Stimmberechtigten denken. Das Stimmvolk habe mit der Verfassung und Gesetzen die Spielregeln definiert, die einzuhalten seien. «Bei einem Volksauftrag ist der Kantonsrat der Schiedsrichter», stellte Ochsenbein fest.
Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Er wird gleich behandelt wie ein Vorstoss eines Parlamentariers.
Der Volksauftrag «Ausgleichskasse Kanton Solothurn: Verwaltungsrat sofort absetzen!» war am 13. Januar von 142 Personen eingereicht worden. Der Auftrag war eine Reaktion auf den Pendenzenberg bei der Ausgleichskasse, der im Kanton wiederholt zu Diskussionen geführt hatte.