NaturparkParlament soll Erweiterung des «Juraparks Aargau» zustimmen
ga, sda
18.2.2022 - 09:52
Rund 55'000 Menschen wohnen in den 32 Gemeinden im Gebiet des "Juraparks Aargau".
Keystone
Dem «Jurapark Aargau», einem regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung, gehören seit Anfang Jahr acht weitere Gemeinden an. Als Folge der Erweiterung des Naturparks auf 32 Gemeinden muss der Grosse Rat den Richtplan entsprechend anpassen.
Keystone-SDA, ga, sda
18.02.2022, 09:52
SDA
Der Grundstein für die Erweiterung des seit zehn Jahren bestehenden Naturparks für die neue Betriebsphase 2022-2031 sei gelegt, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats vom Freitag.
Dem «Jurapark Aargau» traten für diese zweite Betriebsphase acht zusätzliche Gemeinden bei. In den Jahren 2019 und 2020 sprachen sich die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Obermumpf, Frick, Oeschgen, Ueken, Hornussen, Mandach, Remigen und Bözberg für einen Beitritt aus.
Der Parkperimeter wächst somit um einen Viertel auf rund 300 Quadratkilometer. 55'000 Menschen wohnen in den 32 Gemeinden im Gebiet des Juraparks Aargau. Das Ziel des Parks ist der Erhalt und Weiterentwicklung von Natur und Landschaft sowie Förderung der nachhaltigen Regionalwirtschaft.
Auch die Parkträgerschaft beschloss die Aufnahme der acht Gemeinden an den ordentlichen Mitgliederversammlungen. Der neue Parkvertrag wurde im Januar 2021 von allen Parkgemeinden unterzeichnet. Die politischen Parteien stehen hinter der Anpassung des kantonalen Richtplans.
Atomendlager wird Thema werden
Am Horizont zeichnen sich jedoch Interessenskonflikte im Gebiet des Naturparks ab. Es geht zum Beispiel um die bestehende Stromübertragungsleitung der SBB, die durch das Gebiet führt, und um einen potenziellen Standort für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle.
Auf Stufe Richtplan ergebe sich durch die Perimetererweiterung des Regionalen Naturparks keine Nutzungskonflikte, die den Betrieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle beziehungsweise des Parks selbst verunmöglichen würden, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats dazu.
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