Naturschutz Pro Natura will mehr Schutz für Fischbacher Moos erreichen

ga, sda

9.11.2021 - 10:00

Das Fischbacher Moos in Fischbach-Göslikon AG gilt als Paradies für Amphibien und Vögel. Pro Natura Aargau will den Schutz des Hochmoors verbessern. (Archivbild)
Das Fischbacher Moos in Fischbach-Göslikon AG gilt als Paradies für Amphibien und Vögel. Pro Natura Aargau will den Schutz des Hochmoors verbessern. (Archivbild)
Keystone

Die Gemeinde Fischbach-Göslikon AG soll die gesetzlich vorgeschriebenen Pufferzonen für den Erhalt des Fischbacher Moos' bei der kommunalen Nutzungsplanung ausscheiden. Das will die Naturschutzorganisation Pro Natura Aargau mit einer Beschwerde gegen den kommunalen Nutzungsplanung erreichen.

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Das Fischbacher Moos in Fischbach-Göslikon sei zusammen mit dem Taumoos in Niederrohrdorf das letzte verbliebene Hochmoor von nationaler Bedeutung im ganzen Kanton Aargau, teilte Pro Natura am Dienstag mit.

Das Fischbacher Moos liege in einer Toteismulde der letzten Reussvergletscherung. Nach dem Abschmelzen des Eises bildete sich gemäss Pro Natura ein See, der in mehr als 10'000 Jahren verlandet ist. Im Laufe von Jahrtausenden entwickelte sich ein Hochmoor von nationaler Bedeutung.

Das Überleben von Mooren mit ihrem unschätzbaren Wert für Natur und Klima sei gefährdet, wenn in unmittelbarer Nähe gedüngt werde. Darum schreibe das Gesetz vor, dass Moore mit Pufferzonen vor diesen und anderen Dritteinwirkungen zu schützen sei, hält die Umweltorganisation fest.

Paradies für Amphibien und Vögel

Der Kleinsee Fischbacher Moos liegt auf einer Höhe von 400 Metern über Meer südlich der Gemeinde im Bezirk Bremgarten. Der See ist knapp 300 Meter lang und 100 Meter breit. Der Weiher gilt Paradies für Amphibien, darunter viele Frösche, und Vögel. In der Umgangssprache wird der Weiher auch «Mösli» genannt.

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Fischbach-Göslikon wurde es unterlassen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pufferzonen zum Schutz des Fischbacher Moos auszuscheiden, wie Pro Natura in der Beschwerde bemängelt.

Das bedeute, dass intensive landwirtschaftliche Nutzung weiterhin im Einzugsgebiet des Fischbacher Moos zugelassen sei. Dadurch komme es zu Nährstoffeinträgen in das Moorbiotop, die das Moor schädigten. Obschon seit 30 Jahren eine klare gesetzliche Verpflichtung bestehe, die Moore mit Pufferzonen zu schützen, sei dies heute immer noch nicht in allen Gemeinden umgesetzt.