Bundesgericht Projekt Umfahrung Klus SO ist definitiv nicht bewilligungsfähig

roch, sda

1.3.2023 - 14:34

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Solothurner Regierungsrats zur Umfahrung Klus nicht ein. Damit kann das 74-Millionen-Projekt der rund ein Kilometer langen Umfahrungsstrasse so nicht gebaut werden.
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Solothurner Regierungsrats zur Umfahrung Klus nicht ein. Damit kann das 74-Millionen-Projekt der rund ein Kilometer langen Umfahrungsstrasse so nicht gebaut werden.
Keystone

Das 74-Millionen-Projekt für die Umfahrung Klus in Balsthal im Kanton Solothurn widerspricht den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzes. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Regierungsrates gegen einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts nicht eingetreten.

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Das Bundesgericht in Lausanne kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass der Kanton im Verfahren nicht zur Beschwerde legitimiert ist. Streitigkeiten zwischen «Organen desselben Gemeinwesens», also dem Regierungsrat und dem kantonalen Verwaltungsgericht, sollten nicht vom Bundesgericht entschieden werden.

«Mangels Beschwerdebefugnis des Regierungsrates» trat die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts deshalb gar nicht auf die Beschwerde ein.

Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, bedauert der Regierungsrat, dass sich damit «die substanzielle Verbesserung der Erreichbarkeit des Bezirks Thal sowie der Schutz des Städtchens Klus auf absehbare Zeit nicht realisieren lassen».

Die Kantonsregierung werde aber alles daran setzen, die heute unbefriedigende Verkehrssituation gleichwohl zu verbessern, steht in der Mitteilung weiter. Dazu wolle man unter anderem das Gespräch mit den zuständigen Bundesbehörden suchen.

Ortsbild von nationaler Bedeutung schützen

Das Solothurner Verwaltungsgericht hatte im Mai 2022 den Erschliessungsplan des Regierungsrates aufgehoben. Es stützte sich dabei auf ein Gutachten der Eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege sowie Natur- und Heimatschutz.

In diesem stand: «Das Vorhaben würde den Zusammenhang von Siedlung und natürlich geformter Landschaft, das heisst den Charakter der historisch gewachsenen Strukturen praktisch im ganzen Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS) stark verändern und die ortsbildlichen Qualitäten schmälern».

Die Richter kamen zum Schluss, dass die «zu erwartende Verbesserung» zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung den «schweren Eingriff» ins Ortsbild nicht rechtfertige.

Volk hatte Ja gesagt

Das Urteil des Bundesgerichts hat nun zur Folge, dass ein Volksentscheid nicht umgesetzt werden kann. Das Solothurner Stimmvolk hatte im September 2021 den kantonalen Kostenanteil von 63,7 Millionen Franken für das umstrittene Strassenbauprojekt gutgeheissen. Dies mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59 Prozent.

Die geplante, rund ein Kilometer lange Umfahrungsstrasse hätte insgesamt 74 Millionen Franken kosten sollen. Die Klus bei Balsthal ist ein topografischer Engpass. Der Verkehrstau ist seit Jahrzehnten ein Problem.