Arbeitsmarktkontrolle Retuschen am Baselbieter Schwarzarbeitsgesetz nach Vernehmlassung

SDA

19.6.2019 - 16:32

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und bei der Arbeitsmarktaufsicht will die Baselbieter Regierung weiterhin mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenzen. Einschlägige Gesetzesrevisionen hat sie nach der Vernehmlassung retuschiert.

Angepasst werden sollen das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und das Arbeitsmarktgesetz (AMAG). Letzteres soll in Gesetz über die flankierenden Massnahme im Arbeitsmarkt (FLAMAG) umbenannt werden. Die Vernehmlassung hatte bis Ende Januar gedauert; am Mittwoch publizierte die Regierung ihre Landratsvorlage.

Ziele bleiben die Förderung des fairen Wettbewerbs und der Erhalt des funktionierenden Arbeitsmarkts. Die Kontrolltätigkeit soll eine «transparente und effiziente Lösung» sicherstellen. Streichen will die Regierung Sonderbestimmungen für das Baselbieter Baugewerbe und eine gesetzlich detailliert geregelte und fixe Inputfinanzierung.

Die Regierung beziffert ein allfälliges Einsparpotential mit ihren Plänen auf jährlich rund 500'000 Franken. Mit den heutigen Regelungen werden unter dem Strich 1,1 Millionen Franken (plus Mehrwertsteuer) ausgegeben.

Ungewöhnliche Fronten

Die Vernehmlassung ergab uneinheitliche Positionen auch innerhalb der politischen Lager. Dafür waren namentlich BDP, EVP, Grüne, SP und SVP sowie Arbeitgeberverband, Handelskammer und auch der Gemeindeverband.

Dagegen waren CVP, FDP, Wirtschaftskammer (Wika), Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse; auch die von Wika und Gewerkschaften getragene Kontrollorganisation AMKB meldete sich ablehnend zu Wort. Demnach sind primär bisherige Träger der Kontrollen unzufrieden über die Änderungspläne; sie unterstreichen die Bedeutung der Sozialpartner.

Kritik löste namentlich die Absicht aus, den gesetzlichen Vollzug teilweise unter restriktiven Voraussetzungen an Dritte delegieren zu dürfen – mit Vollzugshoheit weiter beim Kanton und mit kantonaler Aufsicht. Bisherige zwingende Verpflichtungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen sollen Kann-Formulierungen weichen.

Die Regierung bleibt hart: Eine wirksame Steuerung der staatlichen Mittel erfordere eine Revision von GSA und AMAG, hält sie in der Vorlage fest. Sie betont im Communiqué die Wichtigkeit der «zwischen den Behördenstellen und den Sozialpartnern anzustrebenden Zusammenarbeit» zwecks Synergien.

Doch kantonale Sanktionen

Die Abkehr von der bisherigen Finanzierung des zentralen Kontrollorgans des Baunebengewerbes (ZPK) sei richtig. Die Gegenleistung für deren bisherige Subjektfinanzierung sei zu wenig transparent.

Einzelne Punkte hat sie aufgenommen. Unter anderem bindet die Vorlage bei der Schwarzarbeitsbekämpfung die Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen (TPK FlaM) stärker ein. Auch verzichtet sie doch nicht ganz auf Zwangsmassnahmen, sondern setzt auf finanzielle Sanktionen und eine öffentliche Liste bei Mitwirkungsverstössen.

GSA und AMAG waren 2014 in Kraft getreten. In der Folge hat es diverse Kritik und Auseinandersetzungen bis zu Gerichtsfällen gegeben. Stark unter Beschuss geraten war die frühere «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK), unter anderem wegen ungenügender Anzahl durchgeführter Kontrollen.

In der Zwischenzeit wurden rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Staatsaufträgen geändert. Die Regierung will mit den Änderungen im Weiteren Forderungen aus dem Parlament sowie Empfehlungen der Finanzkontrolle umsetzen. In Kraft treten sollen die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar 2021.

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