AltersvorsorgeSolothurn: Kein Staatsbeitrag mehr an Pensionskasse für Geistliche
ga, sda
17.3.2023 - 11:19
Der Solothurner Regierungsrat will einen über 100 Jahre alten Zopf abschneiden. Ab 2027 soll der Kanton keine Staatsbeiträge mehr an Pensionskassen für Geistliche zahlen. Der Kanton spart jährlich 400'000 Franken. Der Weg zum Ende der Staatsbeiträge ist aber nicht einfach.
ga, sda
17.03.2023, 11:19
17.03.2023, 11:50
SDA
Die finanzielle Unterstützung der Kirchen in Form von Staatsbeiträgen an die Pensionskassen der Geistlichen erscheine heute angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung «nicht mehr zeitgemäss», schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat.
Der Kanton leistet jährlich zwei verschiedene Arten von Beiträgen an die Pensionskassen der römisch-katholischen, christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen. Es handelt sich um einen sogenannten Sockelbeitrag von 8000 Franken und um einen prozentualen Beitrag (vier Prozent der versicherten Besoldung).
Grundlage für die Ausrichtung dieser Staatsbeiträge sind drei in der Zeit von 1909 bis 1946 erlassene Gesetze. Im laufenden Jahr zahlt der Kanton Solothurn 435'000 Franken in die Pensionskassen für Geistliche, wie aus der Botschaft hervorgeht.
Kanton muss sich freikaufen
Der Kanton kann die Zahlungen jedoch nicht einfach einstellen. Er muss sich aus der Verpflichtung, den Sockelbeitrag auszurichten, freikaufen. Die Ablösung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Für den Verzicht auf die Ausrichtung des prozentualen Beitrags ist eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich. Die entsprechende Änderung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen. In der Übergangszeit bis Ende 2026 werden die Staatsbeiträge noch ausgerichtet.
Der Auskauf aus dem Sockelbeitrag führt im Jahr 2026 zu einem Mehraufwand von 640'000 Franken gegenüber dem Vorjahr. Ab dem Jahr 2027 spart der Kanton dafür pro Jahr 400'000 Franken. Künftig müssen die Kirchgemeinden, die Synode und Pastoralräume sowie die Versicherten höhere Beträge in die Pensionskasse einzahlen.
Tiefer Blick in die Geschichte
Die Abklärungen für den Verzicht auf die Ausrichtung von Staatsbeiträgen in die Pensionskasse für Geistliche führen in die Vergangenheit.
Im 19. Jahrhundert wurden das Kloster Mariastein sowie die Stifte St. Leodegar Schönenwerd und St. Urs und Viktor Solothurn aufgelöst und die Kirchengüter verstaatlicht. Die aus der Verstaatlichung der Kirchengüter resultierenden Vermögenswerte flossen dem Kanton Solothurn zu.
Ein Teil dieser Vermögenswerte überwies der Kanton im Jahr 1918 bei der Errichtung der St.-Ursen-Vorsorgestiftung (SURS). Der restliche Betrag musste der Kanton seither der SURS in Form von jährlichen Sockelbeiträgen entschädigen.
Bereits im Jahr 2016 liess der Kanton bei einem Versicherungsmathematiker ein Gutachten zu den Bewertungen der Staatsbeiträge und der Abgeltung der Kirchengüter erstellen. Die Zinsen änderten sich seither – doch eine Lösung wurde gefunden.
Für den Auskaufsbetrag wird ein Zinssatz von 1,25 Prozent zugrunde gelegt. Bei diesem Zinssatz beträgt der an die SURS zu leistende Betrag 576'000 Franken, der Betrag an Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Pfarrer (PKCRP) beträgt insgesamt 640’000 Franken.
Die SURS hat sich auf Anfang 2021 der Mauritius Pensionskasse mit Sitz in Basel angeschlossen. Die Staatsbeiträge des Kantons Solothurn kämen ausschliesslich den von der SURS in die Mauritus Pensionskasse übergetretenen Versicherten zugute, hält der Regierungsrat fest.
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