Kantonsrat SO Solothurner Gemeinden sollen Kinderbetreuung mitfinanzieren

mk, sda

6.7.2021 - 12:41

Der Solothurner Regierungsrat muss eine Gesetzesvorlage zur Mitfinanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ausarbeiten. (Symbolbild)
Der Solothurner Regierungsrat muss eine Gesetzesvorlage zur Mitfinanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ausarbeiten. (Symbolbild)
Keystone

Alle Solothurner Gemeinden sollen die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung mitfinanzieren. Der Regierungsrat muss dafür eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, wie der Kantonsrat am Dienstag entschieden hat.

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Das Parlament erklärte einen entsprechenden Auftrag aus den Reihen der SP grossmehrheitlich für erheblich. Bisher sind die Gemeinden nicht verpflichtet, sich an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu beteiligen.

In der Debatte im Kantonsrat sagte der Sprecher der FDP-Fraktion, solche Angebote seien der Partei «seit eh und je» ein grosses Anliegen. Die Fraktion sei grossmehrheitlich für den Auftrag. Auch die Fraktion CVP/EVP unterstützte laut ihrem Sprecher grossmehrheitlich den Auftrag. Bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung handle es sich um ein «wichtiges Gefäss» zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Umstrittene Kinderbetreuung

Die Sprecherin der Grünen sagte, für ihre Fraktion sei der Auftrag «unbestritten und überfällig». Die SP-Vertreterin rief ihre Kolleginnen und Kollegen im Rat auf, «endlich einen Schritt vorwärts zu gehen».

Die SVP und die GLP äusserten sich gegen den Auftrag. Der GLP-Sprecher sagte, man sei zwar für eine Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Es müsse aber auf Gemeindeebene individuelle Lösungen geben. Die Vertreterin der SVP-Fraktion sprach von einem «Verstoss gegen die föderalistische Tradition». «Es braucht keinen Zwang.»

Regierung für Auftrag

Der Regierungsrat hatte sich für die Erheblicherklärung ausgesprochen. Man befürworte im Grundsatz die verpflichtende Bereitstellung von familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangeboten.

Zum einen sollten Kinder – ungeachtet ihre sozialen Hintergrunds und Alters – eine gute Förderung erhalten. Zum anderen solle es Müttern und Vätern ermöglicht werden, gleichberechtigt an der Erwerbs- und Familienarbeit teilnehmen zu können. Ausserdem solle die Wirtschaft durch Betreuungsangebote unterstützt werden, argumentierte der Regierungsrat.